Hallo,
folgende Frage:
Ich habe nach dem Abitur meinen Zivildienst abgerissen, danach eine 2 1/2 jährige Ausbildung gemacht, ein 3/4-Jahr gearbeitet und fange nun zum WS 08/09 an zu studieren, bin 25 Jahre alt.
Ich habe nun Bafög beantragt und dem zuständigem Amt gesagt, dass meine Eltern nicht mehr bereit sind, mich finanziell zu unterstützen, da sie davon ausgehen, dass mit Abschluss der Erstausbildung die Unterhaltsverpflichtung erloschen ist.
Grundsätzlich gibt es ja Bafög nur für eine förderungsfähige Ausbildung, da aber meine erste Ausbildung betrieblich war (Lehre), und diese nicht durch Bafög gefördert werden kann, habe ich einen Anspruch auf Bafög.
Ich würde nun gerne wissen, wie ich nun weiter vorgehen muss, bzw. wie diese Prüfung, ob der Unterhaltsanspruch noch besteht, vollzogen wird.
Soweit ich das sehe, erfülle ich sämtliche Kriterien, dass der Unterhaltsanspruch erfüllt wurde. (kein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen, erste Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung, angestrebtes Studium steht in keinem engen sachlichem und zeitlichen Zusammenhang, etc.)
Vielen Dank schonmal