Hallo,
Und zwar habe ich auf einer Internetseite gelesen das ich beigenen Kindern einen Freibetrag von 485 Euro von meiner Ausbildungsvergütung habe. Laut Arbeitsamt kann ich nur kinderbetreuungskosten beantragen. Denn meine Eltern haben diesen ja für mich und meinen Bruder auch.
Steht mir dieser zu oder nicht.
Mfg