Vater verweigert Angaben

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  • Hallo,


    mein Vater hat seit 6 Monaten trotz mehrfacher Aufforderung sein Formblatt 3 und die dazugehörigen Nachweise nicht eingereicht. Er zahlt jedoch weiterhin Unterhalt in Höhe von 200€, sowie Unterhaltsnachzahlungen (100€).


    Meine Sachbearbeiterin beim BAföG-Amt meinte nun zu mir ich solle Formblatt 8 ausfüllen. Doch was passiert dann mit dem Unterhalt und den Nachzahlungen? Wirken diese sich negativ auf mein BAföG aus? Muss ich den Unterhalt und die Nachzahlungen überhaupt angeben? :confused:


    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

  • Natürlich musst du das angeben, denn wenn du Vorausleistungen beantragst, begehrst du diese ja anstelle deines dir zustehenden Unterhalts. Außerdem wirst du explizit danach gefragt, ob und in welcher Höhe du Unterhalt erhältst. Die Vorausleistungen können sich daher auch ausschließlich auf den Teil der Ausbildungsförderung beschränken, den du nicht erhältst. Sinn der Förderung ist es denjenigen die Ausbildung zu ermöglichen, die keine oder nicht ausreichend finanziellen Mittel zur Verfügung haben.


    Falsche oder unvollständige Angaben können mit Bußgeld oder schlimmstenfalls strafrechtlich verfolgt werden.
    Und da dein Vater dann vom Amt zur Stellungnahme aufgefordert werden kann, kann das auch ganz schnell auffliegen.

  • Auf jeden Fall würde ich es angeben, wenn danach gefragt wird. Ich würde auch erstmal abwarten, ob sich das überhaupt negativ auswirkt auf deinen Antrag.
    Außerdem gibt es neben BAföG auch Stipendien, staatliche Bildungskredite, Bildungsfonds, Studienbeitragsdarlehen, etc.