Wohngeld Student Wohngemeinschaft

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  • Liebe Leute,


    da ich zu diesem Thema, wie mich überrascht hat, nicht wirklich etwas eindeutiges gefunden habe, mach ich einfach mal selber einen Beitrag und hoffe, ihr könnt mir und anderen helfen.
    Vorgestern ist mein BaFöG-Ablehnungsbescheid eingeflattert, da klingelten die Glocken, um mir mitzuteilen, ich sei jetzt wohngeldberechtigt. Ich studiere im Zweitstudium im 6. Semester, wobei ich das erste (Studium) nicht beendet habe und im zweiten zudem ein Urlaubssemester eingelegt hatte. Ich bin jetzt 23 und über meine Eltern gesetzlich familienversichert.


    Meine Wohnsituation stellt sich folgendermaßen dar:
    Ich lebe mit drei anderen Personen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Die zählen allerdings im Wohngeldantrag nicht als Haushaltsmitglieder, richtig? Heißt, ich lebe rechtlich gesehen in einer "eigenen" Wohnung innerhalb der tatsächlichen Wohnung. Findet die Tatsache, dass es eine WG ist, in der ich wohne, irgendwo im Wohngeldantrag Erwähnung? Wir alle sind Hauptmieter. Schließlich wird keinem Wohnraum entgeltlich überlassen, oder? Speziell geht es hier um Angabe 8 und die Angaben 13 ff. beim Wohngeldantrag in Leipzig.


    Meine Lebenshaltungssituation stellt sich so dar:
    Im letzten Jahr hatte ich ständig wechselnde Zeitarbeitsjobs, um über die Runden zu kommen. Dies fällt nur für kurze Zeit weg, wird allerdings bald wieder so sein - fluide Arbeitsverhältnisse. Zum Überleben habe ich im Monat zur Zeit: 200 € Unterhalt meiner Eltern, 184 € Kindergeld, 35 € der Großeltern plus geringe Ersparnisse vom Arbeitsjahr 2016, die jedoch in den nächsten zwei Monaten dahinsiechen werden. Davon zahle ich alles, was für meine biologische, soziale und kulturelle Erhaltung notwendig ist, unter anderem die (mit allem drum und dran Warm-)Miete von 267,96.


    Das mit dem Mindesteinkommen habe ich in etwa verstanden - zählen da die Zahlungen meiner Eltern mit rein? Und was ist mit Gelegenheitsjobs im - sagen wir - nächsten halben Jahr? Gibt's da irgendeine, ehm, mutmaßliche Antizipationsklausel (:confused::confused:) oder zählen da nur feste, gute, bürgerliche Arbeitsverträge (no disrespect :*).


    Ich danke euch schon einmal im voraus und hoffe, jemand kann mir/uns weiterhelfen.


    Schöne Grüße!
    Levi