Schüler Bafög als Verheiratete Mutter mit 4 Kindern ?

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  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich werde im Sommer 29 Jahre alt und fange dann nochmals eine schulische Ausbildung an der Berufsfachschule 1 an, Fachrichtung Ernährung & Gesundheit mit dem Ziel, die Mittlere Reife damit zu erhalten.
    Ich habe 2007 einen Hauptschulabschluss auf erstem Bildungsweg gemacht und 2008 bereits die Berufsfachschule besucht im Zweig Sozialwesen (Altenpflegehelferin), damals mit nur einem Kind und ledig. Ich bekam um die 600 Euro Bafög, aber nur für ein halbes Jahr, da ich die Ausbildung dann abgebrochen habe, da sich die Betreuungszeiten im Praktikum nicht mehr mit der Arbeit vereinbaren ließen. Ich habe das Bafög damals natürlich sofort "abgemeldet", aber nach einem Grund wurde ich nicht gefragt.


    In den Jahren ist viel passiert, u.a. bekam ich Krebs, habe bis dato einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe geheiratet und noch 3 Kinder bekommen. Zur Zeit besuche ich die Volkshochschule und mache einen Kurs zur Qualifizierung zur Abschlussprüfung als Hauswirtschafterin nach § 45.2 BBiG. Im Sommer bin ich dann voraussichtlich staatlich geprüfte Hauswirtschafterin, Ergo: Abgeschlossene Berufsausbildung.


    Damit kann ich dann in die einjährige Berufsfachschule 1 Oberstufe einsteigen.


    Mich würde interessieren, wie es sich da mit Schüler Bafög verhält. Ich habe dazu bereits folgendes herausgefunden:

    Solange ich das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht habe, kann ich es beantragen


    Auch als Verheiratete kann ich es bekommen


    Da ich aber für 3 von meinen 4 Kindern eine externe Betreuungsmöglichkeit organisieren UND bezahlen muss, wird das Ganze eine teure Tasse Tee. Mein Mann verdient als Bänker zwar nicht schlecht, aber mit 4 Kindern und Eigenheim bleibt doch nicht arg viel übrig. Wir könnten uns meine Weiterbildung schlicht weg nicht leisten, wenn wir keine Bezuschussung bekämen für die Kinderbetreuung.


    Der Bafög Rechner spuckte jetzt aus, dass es ca. 1000 Euro sind, die mir an Bafög bezahlt werden, zugrundelegend mit dem Gehalt meines Mannes. Aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


    Deswegen frage ich einfach mal hier, ob es jemanden gibt, der mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann. :confused:

  • Hallo Navalena,


    grundsätzlich gilt, wer das 30. Lebensjahr vor Beginn der Ausbildung noch nicht erreicht hat, kann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Maßgeblich ist also nicht das Antragsdatum sondern der Ausbildungsbeginn. Aber auch nach Erreichen des 30. Lebensjahres kann ein Anspruch bestehen, wenn - wie in deinem Fall wahrscheinlich- vor dem 30. Lebensjahr eigene Kinder erzogen wurden.


    Die Ehe hat erstmal keine Auswirkung auf den grundsätzlichen BAföG-Anspruch, aber auf die Höhe, denn das Einkommen deines Ehegatten wird selbstverständlich auf deinen Bedarf angerechnet. Originär ist er natürlich dazu verpflichtet dich während der Ausbildung ausreichend zu unterhalten. Nur dann wenn dir die Mittel zur Bestreitung der Ausbildung nicht zur Verfügung stehen oder durch Unterhaltspflichtige nicht zur Verfügung gestellt werden können, bekommst du überhaupt etwas.


    Für eine Berufsfachschule erhalten Auszubildende, die nicht mehr im Haushalt der Eltern untergebracht sind 504,- Euro. Zusätzlich kannst du einen Kinderbetreuungszuschlag i.H.v. jeweils 130,- Euro für jedes deiner Kinder bis 10 Jahre beantragen.

  • Ich danke Dir erst Mal, für deine ausführliche Antwort. :)


    Da wir hier anonym sind, kann ich ja sicherlich mal einen Betrag raushauen, oder? Also mein Mann verdient ca. 45.000 Euro Brutto im Jahr, davon 5.500 an Abgaben. Das hatten wir schon durch einen Rechner gejagt und sind auf eine Summe rund um 1000 Euro gekommen. Welches mir aber sehr viel erscheint. Denn im Grunde verdient mein Mann ja nicht schlecht. Nach Abzug aller Verpflichtungen und die dann entstehenden Kinderbetreuungskosten würde aber so gut wie nichts mehr übrig bleiben :confused:


    Um folgende Berufsfachschule handelt es sich:


    http://www.bs-husum.de/bildungsangebot/berufsfachschule/


    (Berufsfachschule 1, genauer gesagt die einjährige Oberstufe davon)

  • Hallo Navalena,


    also mit den 45.000 Euro kann es schon gut sein, dass du den vollen Anspruch hast, denn für eure Kinder gibt es Freibeträge. Bei vier Kindern liegen die Freibeträge immerhin schon bei 2080,00 Euro (520,00 Euro pro Kind) zzgl. des eigenen Selbstbehaltes deines Mannes, der aktuell bei 1.145,00 Euro. Er müsste folglich einen Nettolohn (bereinigt, also auch abgezogen Werbungskosten und private Altersvorsorgebeträge von mehr als 3.200 Euro, damit überhaupt irgendwas angerechnet wird.


    Vermutlich wirst du 504,00 Euro Grundbedarf zzgl. 390,00 Euro Kinderbetreuungszuschlag erhalten (ich geh einfach mal aus, dass das älteste Kind bei Ausbildungsbeginn schon 10 Jahre alt ist).