Hallo zusammen,
wir benötigen Rat zum weiteren Unterhalt als leibliche Eltern unseres jüngeren Sohnes (geboren Feb. 1995).
Sein Ausbildungsgang nach Abschluß der mittleren Reife:
- Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten nach 1 Jahr abgebrochen
- Wechsel zur Ausbildung zum Sozialpäd. Assistenten, nach 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen
*bis hierher kein Anspruch auf BAföG o.ä./ durch uns Elternunterhalt (Kost, Logis usw.) gem. BGB*
- direkt anschließend 3-jähr. Weiterbildung zum staatl. geprüften Erzieher mit voraussichtl. Abschluß im Sommer 2017,
hier bestand Anspruch auf Meister-Bafög (Schüler-Bafög wurde zuvor wg. zu hohem Elterneinkommen abgelehnt), zusätzl. durch uns Elternunterhalt (Kost, Logis, usw.)
Ab Oktober 2017 wird sich ev. ein Studium (Bachelor+Master+Referendariat) auf Lehramt anschließen,
hierfür wird unser Sohn aus dem Elternhaus ausziehen und am Studienort wohnen.
Jetzt die spannende Frage:
Können wir davon ausgehen, dass hier das Einkommen der Eltern gem. § 11 (2)a Bafög außer Betracht bleibt, wenn sie (wg. 3. Ausbildung) rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten und somit unser Sohn Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hat?
Wir freuen uns auf Eure Meinungen und Erfahrungen.
Beste Grüße
jw61