Liebe Forums-Nutzer,
ich habe eine Frage:
Ich bin Studentin, nicht mehr BaföG-berechtigt und seit letztem Jahr verheiratet.
Ich möchte für mich als Studentin einen Wohngeldanspruch-Antrag abgeben, muss aber, da ich ja in einer Ehe lebe, meinen Mann als Haushaltsangehörigen mit angeben, der seinerseits auch jegliches Einkommen, Vermögen etc. offen legen muss.
Hat jemand damit Erfahrung, ob es sich überhaupt lohnt, den Antrag zu versuchen, oder scheide ich als Antragsteller sofort aus, weil mein Mann ja verdient und immer damit argumentiert wird, dass ich von ihm finanziert werde?
Ich bedanke mich schon herzlich für eure Antworten!
Viele Grüße,
msconoe