Hallo,
meine Tochter hat ab 01.08.16 einen BAB Antrag gestellt. Hierzu soll das Einkommen der Eltern von 2014 als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Das Einkommen der Mutter ist in diesem Jahr wesentlich höher als sonst oder sogar als im Bewilligungsjahr. Grund dafür war eine Abfindung von 35 Tausend Euro. Wird die Abfindung von 2014 mit als Einkommen angerechnet und in welcher Höhe?
LG Madelaine