Wohngeld, KfW, geringfügiger Job, Kindergeld

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  • Hallo zusammen,


    da ich erst seit letztem Jahr alleine wohne, ist das Thema Finanzen noch ziemlich neu und kompliziert für mich, daher versuche ich hier einfach mal mein Glück und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann.


    Das Ziel: Wohngeld beantragen (und bewilligt bekommen :o)


    Ich bin Studentin und wohne allein auf 58 Quadratmetern Wohnfläche bei einer Warmmiete von 260 Euro monatlich und 133 monatlich für Strom und Gas (AVU). Ich erhalte 300 Euro im Monat von der KfW als Studienkredit, zusätzlich überweist meine Mutter mir das Kindergeld, das sie ebenfalls auf 300 Euro aufstockt. Von meinem Vater bekomme ich 150 Euro Kindesunterhalt. Selbst habe ich nur eine geringfügige Beschäftigung als Studentische Hilfskraft, bei der derzeit 425 Euro monatlich herauskommen.


    Meine Frage ist: Wie stehen insbesondere KfW Kredit und Kindergeld zum Wohngeld im Verhältnis? Könnte die Wohngeldstelle mir sagen: "Du bekommst kein Wohngeld, weil du zwar fast kein eigenes Einkommen hast, aber von so vielen Leuten bzw. Institutionen unterstützt wirst."? Oder ist das tatsächlich insoweit schlicht von meinem tatsächlichen Einkommen abhängig und damit allein von der geringfügigen Beschäftigung?


    Ich habe schon einige Forenbeiträge gelesen, fand jedoch, dass kein Fall meinem so richtig ähnlich war, daher der neue Thread.



    Liebe Grüße
    Larilu

  • Okay, ich dachte wer keinen Anspruch auf Bafög hat, hat automatisch einen Wohngeldanspruch - bei einem Kommilitonen verhält es sich ganz ähnlich und er bekommt Wohngeld - auch lt. Wohngeldrechner wäre ich grundsätzlich berechtigt. Danke auf jeden Fall für die Auskunft, ich werde es wohl trotzdem mal versuchen.

  • Hallo,


    Zitat

    ich werde es wohl trotzdem mal versuchen.


    Sinnlos.


    Zitat

    Okay, ich dachte wer keinen Anspruch auf Bafög hat, hat automatisch einen Wohngeldanspruch


    Du hast nach Deinen Angaben ja einen Anspruch auf BaföG, bekommst es aber nur deswegen nicht, weil Deine Eltern zu viel verdienen. Somit ist der grundsätzliche Anspruch auf BaföG also vorhanden.


    Zitat

    auch lt. Wohngeldrechner wäre ich grundsätzlich berechtigt.


    Ein Wohngeldrechner zeigt Dir nicht mal ansatzweise an, ob Du anspruchsberechtigt bist oder nicht. Was er Dir anzeigt, ist maximal die Summe an Wohngeld, die Du bekommen würdest, wenn Du anspruchsberechtigt wärest.


    Gruß!