Vater tot, Mutter im Ausland, Sohn (19) möchte auf die FOS. Anspruch Kindergeld/BAföG

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  • Mein jüngster Sohn (19) möchte auf die FOS gehen. Er lebt alleine in München, ich (Mutter) lebe in Spanien, habe aber auch einen Wohnsitz in Deutschland (300 km weg von München). Der Vater meines Sohnes ist verstorben, wir waren aber bereits geschieden. Ich würde mich gerne in Spanien selbständig machen, aber nur, wenn meinem Sohn dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht. Krankenversichern würde ich mich auch in Spanien. Derzeit lebe ich von Ersparnissen, habe aber bis März 2016 noch angestellt in Deutschland gearbeitet.


    Nun meine Fragen:


    - Hat mein Sohn Anrecht auf elternunabhängiges BAföG und ich auf Kindergeld, das ich wiederum meinem Sohn zur Verfügung stellen kann?


    - Die FOS wird Schulgeld kosten. Gibt es hier auch eine Förderung?


    - Bekommt mein Sohn die Krankenversicherung bezahlt?


    Ich bin für jede qualifizierte Antwort dankbar!

  • Hallo,


    hast Du nicht etwas vergessen? Wie sieht es mit Deiner Unterhaltspflicht aus?


    Zitat

    Hat mein Sohn Anrecht auf elternunabhängiges BAföG


    Nein. Warum auch?


    Zitat

    und ich auf Kindergeld


    Sofern Du Dein Einkommen zu 90% in Deutschland versteuerst bzw. bei nicht erfolgter Versteuerung nicht den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 S.2 Nr. 1 EStG nicht übersteigst.


    Zitat

    Die FOS wird Schulgeld kosten. Gibt es hier auch eine Förderung?Die FOS wird Schulgeld kosten. Gibt es hier auch eine Förderung?


    Nein. Auch hier: warum auch? Es gibt ein hohes Netz an FOS-Ausbildungen, die kostenlos sind.


    Zitat

    Bekommt mein Sohn die Krankenversicherung bezahlt?


    Nein. Zumindest nach bisherigen Kenntnisstand, weil das mit dem BaföG-Anspruch zusammenhängt.


    Einen Anspruch auf ALG II sehe ich ebenfalls nach bisherigen Kenntnisstand nicht - dazu wäre erst die Unterhaltsfrage und die Frage nach dem Wohnsitz in Deutschland zu klären.


    Gruß!

  • Der Vater meines Sohnes ist verstorben,
    - Bekommt mein Sohn die Krankenversicherung bezahlt?


    War der Vater mindestens 5 Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Wenn ja, hat dein Sohn Anspruch auf Halbwaisenrente und wäre darüber krankenversichert.