Überbrückungsgeld

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  • Hallo,


    ich habe ein Problem.


    Ich habe Bafög bekommen und nun ein Folgeantrag gestellt. Die Bearbeitungszeit ist noch im Rahmen, aber ich habe grade kein Einkommen mehr und mir wurde aufgrund meines Kontos (ist in den Miesen) auch noch, das gesperrt...


    Kann ich Überbrückungsgeld bekommen und wenn ja wer zahlt und muss aufkommen?

  • Hallo,


    Zitat

    Kann ich Überbrückungsgeld bekommen


    Theoretisch ja. Da Du aber nichts darüber schreibst, wie lange die Bearbeitung bereits dauert, läßt sich jedoch schwer einschätzen, ob Du es auch bekommst.


    Zitat

    wer zahlt


    Das Jobcenter.


    Zitat

    und muss aufkommen


    Du. Es handelt sich um ein Darlehen.


    Gruß!

  • Guten Morgen,


    Also mein Antrag wurde seit dem 23.6. bearbeitet. Ich habe bisher ein schreiben erhalten wo mir mitgeteilt wurde, dass unterlagen fehlten. Diese habe ich per Fax nachgereicht. Seitdem habe ich keine neuen Informationen erhalten.


    Also muss ich zum Jobcenter!

  • Wenn dein BWZ bis 07/2016 ging hättest du bis Ende Mai den Antrag soweit vollständig stellen müssen, dann wäre eine lückenlose Förderung möglich gewesen. So wird das Amt wohl erst arbeiten, wenn der Antrag komplett vollständig ist, also wenn auch die Schulbescheinigung nach den Ferien vorliegt.

  • Hallo,


    ich sehe wie Sandy auch eine von dir selbst verschuldete Abgabe: erstmal, was den Zeitpunkt betrifft und dann auch wegen fehlenden Unterlagen. Insofern ist die verzögerte Bearbeitung also nicht unbedingt Amtsverschulden, was dazu führen könnte, daß das Jobcenter deswegen Leistungen verweigert.


    Aber versuchen solltest Du es dennoch..


    Gruß!

  • Das wird schwierig mit dem Überbrückungsgeld, da es ja wirklich dein Verschulden war. Aber wie Hoppel schon meinte, würde ich es einfach beantragen. Kostet ja nichts :-). Vielleicht würde ich noch auf Dringlichkeit hinweisen. Dann bearbeitet das Amt es in der Regel etwas schneller.


  • Hallo,


    ich habe nun leider die Gesetzesänderung zum 01.08. noch nicht vollständig intus.
    Aber bisher war das mit dem Darlehen doch so, dass dies nur für den ersten Monat
    des Ausbildungsbeginn gewährt wurde.


    Hat sich das geändert?
    Denn hier geht es doch um eine Weiterbewilligung innerhalb einer Ausbildung.


    dms

  • Hallo Sandy und dms,


    sehe ich anders. Im neu gefaßten § 7 Abs. 6 Satz 2 Buchstabe b steht


    Zitat

    beantragt haben und über deren Antrag das zuständige Amt für Ausbildungsförderung noch nicht entschieden hat; lehnt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung die Leistungen ab, findet Absatz 5 mit Beginn des folgenden Monats Anwendung, oder


    Hier ist nicht ersichtlich, daß das nur bei Aufnahme einer Ausbildung gilt und nicht nur abstrakt gesehen ist auch ein Fortsetzungsantrag nichts weiter als der Antrag auf (weitere) Ausbildungshilfe.


    Allerdings sind die VerwV noch nicht aktualisiert, somit liegt das wohl erstmal im Ermessen des jeweiligen Sachbearbieters/Jobcenters.


    Gruß!

  • Hoppel


    Meine Info gabs direkt vom Jobcenter. Ob das dann so richtig ist, bezweifel ich noch. ;)


    Allerdings sind ja meistens die Antragssteller schuld, wenn es nicht durchgehend gefördert wird, da die meisten die Folgeanträge viel zu spät stellen, "weil sie es ja nicht wussten". "Geht der eine Antrag nicht über die gesamte Ausbildung? Wie? ich muss jedes Jahr einen Antrag stellen? Nein, das hat mir keiner gesagt" Das sind die normalen Reaktionen. Bescheide lesen, tun die wenigsten.

  • Hallo,


    aufgrund deines Hinweises habe ich mir mal die Bundestagsdrucksachen reingezogen.
    Mit dem Darlehen soll eigentlich nur die alte (nun gestrichene) Regelung Darlehen für den
    ersten Monat des Ausbildungsbeginn aufgebohrt werden, weil die BAföG-Ämter
    lt. Gesetz (BAföG) nicht in der Lage sind, rechtzeitig und für alle die Bewilligung zu erstellen.
    Für den Fall der Weiterbewilligung hat der Gesetzgeber auf die Verpflichtung der rechtzeitigen
    Antragstellung und Weiterbewilligung (nahtlos) verweisen.


    Aber waren wir eine evtl. Rückmeldung des TE ab.


    dms