Vermögen angespart während dem Studium. Familie mit 2 Kindern.

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo zusammen. :)


    Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Eine Tochter ist unterwegs und der Geburtstermin ist am 03.10.2016. Ich schreibe zurzeit meine Bachelorarbeit und habe schon eine Zusage für einen konsekutiven Master ab Oktober 2016. Ich beziehe elternunabhängiges Bafög inkl. Kinderbetreuungszuschlag.


    Meine Frau bekommt auf Grund unseres Sohnes und der Schwangerschaft zusätzlich zu meinem Bafög eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes.


    Da wir aufgrund des kommenden Masters einmal quer durch Deutschland ziehen werden haben wir letztes Jahr schon begonnen Geld für den Umzug und die neue Lebenssituation bei Seite zu legen. Außerdem konnten wir während meines Auslandsemsters unsere Wohnung untervermieten und im letzten Jahr bekam ich ein Stipendium, sowie Studenabschlussbeihilfe oben drauf. So war es uns möglich 12.000 Euro bei Seite zu legen.


    Ich möchte jetzt mein Bafög für die Zeit ab Oktober 2016 verlängern bzw. in der neuen Stadt wieder beantragen und habe eine Frage zu unserem Vermögen. Wird das Bafög-Amt nicht misstrauisch, wenn wir dieses Vermögen von 12.000 Euro angeben und nachfragen wie wir das Geld sparen konnten? Und könnte das für uns zum Problem werden?
    Laut Bafög Rechner sieht es ja folgendermaßen aus:


    Abzüge
    Anrechnung eigenes Vermögen
    Vermögen (§§ 27-29)
    12.000,00 €
    - Grundfreibetrag Vermögen
    -7.500,00 €
    - Freibetrag für Kinder (§ 29 (1) 3.)
    -4.200,00 €
    - Freibetrag für EhepartnerIn (§ 29 (1) 2.)
    -2.100,00 €
    = Anrechenbares eigenes Vermögen im BWZ
    = 0,00 €
    = Anrechenbares eigenes Vermögen je Monat
    = 0,00 €
    => Vom BAföG abzuziehen
    - 0,00 €


    Bekomme ich irgendwelche Schwierigkeiten, wenn ich dieses Vermögen angebe oder ist das so in Ordnung? Ich möchte das Vermögen ungern verschweigen. Außerdem ist es ja auch so, dass wir einen Großteil für den Umzug (1.000 Euro), für die Kaution (1.500-2.000 Euro) sowie für eine neue Inneneinrichtung benötigen werden.
    Daher meine Frage: Ist es problematisch, wenn ich diese Summe als Vermögen angebe oder nicht? Wie würdet ihr euch verhalten?


    Vielen Dank und viele Grüße
    frenchi

  • Meine Frau bekommt ... eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes.
    So war es uns möglich 12.000 Euro bei Seite zu legen.
    Ich bin 32 Jahre alt. Sie ist 25 Jahre alt.
    Geboren 1991, warum?


    Auch beim ALG II gibt es einen Vermögensfreibetrag.


    Sollte der Grundfreibetrag eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft nicht voll ausgeschöpft sein, so kann dieser auf andere Mitglieder übertragen werden, da er grundsätzlich mit dem Freibetrag des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet wird.
    Eine Übertragbarkeit ist aber nicht bei dem Freibetrag des minderjährigen Kindes möglich (Bundessozialgericht, Urteile vom 13.05.2009 AZ. B 4 AS 58/08 R und B 4 AS 79/08 R). Dieser Grundfreibetrag vom Vermögen ist auch ausschließlich für das Vermögen des Kindes gedacht.


    Quelle: http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html


    Zitat

    haben wir letztes Jahr schon begonnen Geld ... bei Seite zu legen.
    Wird das Bafög-Amt nicht misstrauisch, wenn wir dieses Vermögen von 12.000 Euro angeben und nachfragen wie wir das Geld sparen konnten?


    Das BAföG-Amt vielleicht nicht, aber ganz sicher das Jobcenter. Wie kann eine Familie, die von BAföG und ALG II lebt, innerhalb eines Jahres 12.000 € ansparen? Oder hattet ihr vorher schon Vermögen?
    Zudem liegt euer Vermögen über dem Freibetrag, so dass sie wohl erstmal kein ALG II mehr erhalten wird.


    Zitat

    Ich möchte das Vermögen ungern verschweigen.


    Das wäre auch mehr als dumm.:
    BAföG Betrug - Strafen und Folgen
    ALG II/Strafrecht – Fehlende oder falsche Angaben im Hartz IV-Antrag

  • Wie würdet ihr euch verhalten?


    Soll deine Karriere nicht bereits beendet sein, bevor sie begonnen hat, solltet ihr in den BAföG bzw. ALG II Anträgen nichts verschweigen.

  • ALG II ist kein Thema.
    Verstehe auch das Problem nicht.


    Freibetrag von 150 x Lebensjahr:
    150 x 32 = 4.800
    150 x 25 = 3.750


    Freibetrag für notwendige Anschaffungen pro Erwachsener 750
    750 x 2 = 1.500


    Alles zusammen: 4.800 + 3.750 + 1.500 = 10.050


    Und ich sagte ja, der Umzug wird mindestens 1.000 Euro und die Kaution zwischen 1.500 und 2.000 Euro kosten.
    Aus diesem Grund wird zum Zeitpunkt der Antragstellung das Vermögen nicht mehr als 10.000 betragen. Mach dir da mal keine Sorge.


    Aber es geht mir eher ums Bafög... weißt du da auch was dazu?

  • Hallo,


    Zitat

    ALG II ist kein Thema.
    Verstehe auch das Problem nicht.


    Das ALG II ist durchaus ein Thema und Du solltest die Hinweise nicht einfach so wegwischen.


    Zitat

    Und ich sagte ja, der Umzug wird mindestens 1.000 Euro und die Kaution zwischen 1.500 und 2.000 Euro kosten.
    Aus diesem Grund wird zum Zeitpunkt der Antragstellung das Vermögen nicht mehr als 10.000 betragen.


    Und bis dahin war Vermögen vorhanden, welches über die Freigrenzen ging. Womit also kein Anspruch auf ALG II bestand.


    Zitat

    Mach dir da mal keine Sorge.


    Machen wir auch nicht. Es ist Deine Rückzahlung und ggf. Dein Strafverfahren - nicht unsere Sache.


    Zitat

    Ja, wir hatten im Jahr davor 5.000 Euro Vermögen, was ja auch kein Problem ist.


    Äußerst glaubwürdig, als BaföG- und ALG II-Empfänger binnen eines Jahres 7.000 € anzusparen.


    Zitat

    Wird das Bafög-Amt nicht misstrauisch, wenn wir dieses Vermögen von 12.000 Euro angeben und nachfragen wie wir das Geld sparen konnten? Und könnte das für uns zum Problem werden?


    Beides ja. Das BaföG-Amt wird auch einen Datenabgleich mit dem Jobcenter durchführen.


    Zitat

    PS: verschwiegen wird nichts.


    Erstens habt Ihr es ja offensichtlich bereits gegenüber dem Jobcenter verschwiegen und zweitens hört sich das hier etweas anders an:


    Zitat

    Ich möchte das Vermögen ungern verschweigen.


    Gruß!

  • Ganz schön aggressiv hier...
    Ich sagte doch, im letzten Jahr bekam ich ein Stipendium.
    Außerdem ist das alles dem Jobcenter bekannt und laut unseres Sachbearbeiters ist auch nur der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Und der wird beim Studentenwerk, wie gesagt, jetzt sein.


    Kann denn in einem BAFÖG Forum niemand aufs BAFÖG eingehen?


    Wie gesagt, mit dem Jobcenter ist das geklärt, das Stipendium wird nicht als Einkommen angerechnet. Was soll man deiner Meinung nach machen? Das Geld zurück geben?

  • Hallo,


    Zitat

    Ganz schön aggressiv hier...


    Naja - dann lies mal Deine Antworten so durch. Die sind nicht gerade angetan, nicht so zu reagieren, wie reagiert wird.


    Zitat

    Ich sagte doch, im letzten Jahr bekam ich ein Stipendium.


    Ein Stipendium ist nur bis 300 € anrechnungsfrei. 7000 € : 12 = 583 € je Monat.


    Also stimmt hier weiterhin etwas nicht. Aus den 300 €, die Du anrechnungsfrei behalten darfst, entstehen keine 7000 € Vermögen.


    Zitat

    Kann denn in einem BAFÖG Forum niemand aufs BAFÖG eingehen?


    Die Mietkaution wird zum Vermögen zählt. Hier kann eine Härtefallantrag zur Nichtanrechnung führen.


    Ansonsten - worauf sollte man hier eingehen? Du hast Vermögen, welches Du anzugeben hast. Punkt. Es gibt doch keinerlei Alternativen zu dieser Angabe des Vermögens...


    Ich bin raus aus dem Thema.


    Gruß!