Elternunabhängiges Bafög & Unterhaltspflicht der Eltern

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  • Hi Community,
    ich hätte hier einen ganz speziellen Fall für euch:


    Werdegang:
    - Abschluss Realschule
    - Abschluss Fachabitur Technik (nachdem die 12. Klasse wiederholt wurde)
    - Abschluss Ausbildung Fachinformatik
    - ein Jahr Berufstätigkeit Softwareentwicklerin (unbefristeter Arbeitsvertrag)


    Hierzu folgende Erklärung:
    Ich bin 23 Jahre alt. Als ich die Realschule abgeschlossen habe, hab ich mich bereits um einen Ausbildungsplatz als Fotografin beworben. Ich habe aber leider keinen Ausbildungsplatz bekommen. Zur Not bin ich dann auf die Fachoberschule Fachrichtung Technik. Während der 11. Klasse hab ich mich um einen Ausbildungsplatz als technische Zeichnerin beworben. Das waren gut 10 Bewerbungen. Auch hier hab ich keinen Ausbildungsplatz bekommen (beinahe, aber ging dann von der Firma aus doch nicht -.-). Also hab ich das Fachabitur durchgezogen. Hab allerdings zwei mal Abitur geschrieben. Dann hab ich eine Ausbildung als Fachinformatikerin begonnen und diese auch erfolgreich beendet. Hab dann einen unbefristeten Vertrag unterschrieben und hatte auch nicht vor studieren zu gehen.


    Im September kam bei mir aber doch das Verlangen auf studieren zu gehen. Also hab ich mich eben dazu entschieden. Wenn nicht jetzt, dann gar nicht.


    Hab also gekündigt und mich um einen Studienplatz (Studiengang Wirtschaftsinformatik) beworben.


    Fachlicher Zusammenhang besteht. Aber kein zeitlicher Zusammenhang.


    In meinen Augen sind meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, weil ein Studium nach der Ausbildung nicht geplant war. Was auch ersichtlich durch den unbefristeten Arbeitsvertag ist.


    Ich würde gerne in Vorausleistung gehen, da ich die normalen Kriterien für elternunabhängiges Bafög nicht erfülle. Denkt ihr, ich habe eine Chance auf elternunabhängiges Bafög? Ich würde ungern in einen Streit geraten, wenn das Amt das Geld für den vorausgeleisteten Unterhalt bei meinen Eltern wieder holt.


    Für elternabhängiges Bafög verdienen meine Eltern zu viel.


    Viele Grüße,
    Katja.

  • Hallo,


    Du hast nur ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Damit ist der von Dir konstruierte "zeitliche Abstand" nicht gegeben, da dafür 3 Jahre notwendig wären.


    Gruß!


    Hast du mir dafür vielleicht nen Link, wo ich selbst nachlesen kann? Ich hab immer noch nichts gefunden.

  • Zitat

    ZEITLICHER ZUSAMMENHANG


    Der zeitliche Zusammenhang wird abgelehnt, wenn ein erlernter Beruf zunächst ausgeübt wurde, obwohl mit dem Studium hätte begonnen werden können. Dasselbe gilt, wenn zwei oder mehr Jahre verstrichen sind.


    Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/familienrecht/ausbildungsunterhalt-bei-mehreren-ausbildungen/17514/


    Somit sind meine Eltern doch nicht mehr unterhaltspflichtig...?


    Gibt es denn noch andere Meinungen/Erfahrungen?

  • Zitat

    Ich würde gerne in Vorausleistung gehen, da ich die normalen Kriterien für elternunabhängiges Bafög nicht erfülle. Denkt ihr, ich habe eine Chance auf elternunabhängiges Bafög?


    Vorausleistung (§ 36 BAföG) ist KEIN elternunabhängiges BAföG (§ 11 Abs. 3 BAföG).


    Die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung erfüllst du nicht.


    Bist du der Meinung, dass deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, bleibt nur der Weg über die BAföG Vorausleistungen. Diesen Schritt solltest du dir aber gut überlegen.