Bafög bei eigener Wohnung?

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  • Hallo.


    Zurzeit wohne ich bei meinen Eltern (Bedarfsgemeinschaft) und möchte nun mit meinem Freund eine gemeinsame Wohnung.


    Ich bekomme jetzt 216€ Bafög.
    Wieviel vekomme ich wenn ich mit ihm zusammen ziehe?
    Gibt es eine Wohnpauschale?

  • Dann gibt's 465,00 bzw. ab Aug./Okt. 504,00, sofern die Wohnung nicht im Eigentum der Eltern steht.


    Auch wenn wir beide im Mietvertrag stehen? Also sein Einkommen wird nicht berücksichtigt?


    Vom Arbeitsamt bekomme ich nichts, weil ich ja 19 bin und theoretisch noch bei meinen Eltern wohnen könnte, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

  • Hallo,


    Zitat

    Auch wenn wir beide im Mietvertrag stehen? Also sein Einkommen wird nicht berücksichtigt?


    Dein Freund hat, solange Ihr nicht miteinander verheiratet seid, nichts mit Deinem BaföG zu tun.


    Zitat

    Vom Arbeitsamt bekomme ich nichts, weil ich ja 19 bin und theoretisch noch bei meinen Eltern wohnen könnte, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?


    Weder Dein Alter noch Dein Wohnort haben irgendwas mit dem Arbeitsamt zu tun. Du bekommst keine Leistung vom Arbeitsamt, weil Du in einer schulischen Ausbildung bist, wofür Schüler-BaföG gezahlt wird.


    Gruß!



  • Suuuper, vielen Dank für die Antwort.
    Dann brauch ich mir ja keinr gedanken mehr machen!
    Lg

  • Hallo Lisa,


    richtig ist, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. aufstockende Leistungen beim Jobcenter hast.
    Besteht grundsätzlich ein (Schüler-)BAföG-Anspruch folgt daraus ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach §27 Abs.2 bis 5 SGB II wie den Zuschuss zu ungedeckten Miet- und Heizkosten, die wiederum beim Jobcenter zu beantragen sind. Meines Wissens spielt das Alter hier keine Rolle.

  • Hallo,


    Zitat

    Meines Wissens spielt das Alter hier keine Rolle.


    Doch, spielt eine Rolle. Die Mietbeihilfe wird bei unter 25jährigen nur dann geleistet, wenn vor dem Auszug aus dem Elternhaus eine Auszugegenehmigung vom Jobcenter eingeholt wird. Diese Genehmigung wiederum wird nur bei unzumutbarer Entfernung Eltern- und Ausbildungsort oder bei schwerwiegenden sozialen Spannungen gewährt. Liegt keine Genehmigung vor, wird die Mietbeihilfe nicht gewährt.


    Gruß!