Hallo liebe Community,
ich befinde mich derzeit in meinem Masterstudium in Deutschland und lebe auch hier. Ich wohne allerdings grenznah und arbeite einige Stunden pro Woche in den Niederlanden. Wie es die Gesetzeslage dort will, war ich dazu verpflichtet mich dort in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutragen.
Zur Förderung meines Masterstudiums beziehe ich derzeit Bafög und habe dort einen Krankenversicherungszuschuss beantragt.
Mein Sachbearbeiter fordert einen Nachweis darüber, dass mein Versicherungsunternehmen die Anforderungen des §257 Abs. 2a des SGB V erfüllt. Ein Nachweis über meine Versicherung im allgemeinen und auch darüber, dass ich nach niederländischen Recht gesetzlich versichert bin, liegt dem Amt bereits vor. Das entsprechende Formblatt wurde von der KV ausgefüllt.
Mein Versicherungsunternehmen möchte mir den Nachweis allerdings nicht erbringen. Sie unterliegen laut eigener Auskunft schließlich dem niederländischen Recht und nicht dem SGB V.
Nun meine Fragen:
1. Im entsprechenden § ist von einer privaten Krankenversicherung die Rede. Wieso fordert das Amt dann diesen Nachweis, obwohl ich gesetzlich versichert bin?
2. Im Internet habe ich gelesen, dass ausländische Versicherer bei einer deutschen Behörde/einem deutschen Ministerium den Nachweis erlangen können, dass sie die Anforderungen erfüllen und somit "gleichwertig" zu einer deutschen KV sind. Daraufhin könnten sie ihren Kunden die Bestätigung geben. Liegt der Kundenservice meiner KV also falsch?
Über Hilfe würde ich mich freuen. Ich bin nach wochenlanger Kommunikation und immer neuen Fristen wirklich entnervt. Die Sprachbarriere macht das Ganze nicht einfacher.
Liebe Grüße