Hallo,
es geht um eine Freundin, die eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, kurz BaE (kooperativ) absolviert. Das ganze ist eine Reha-Ausbildung, gefördert vom Arbeitsamt. Sie bekommt von daher "nur" Übergangsgeld von 255€. Dazu würde dann das Kindergeld von 190€ kommen. Zuhause läuft es aber bei ihr alles andere als gut, sodass Sie unbedingt ausziehen will. Mit ihrem Einkommen ist das allerdings unmöglich. Beim Arbeitsamt hat man Ihr gesagt, sie solle BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen - dies hat sie auch gemacht, allerdings wurde es mit der Begründung abgelehnt, dass Sie bereits Übergangsgeld bekommt. Nach Wohngeld hat Sie sich auch erkundigt, war vor Ort und hat sich beraten lassen - laut denen würde ihr da auch nichts zustehen. Begründung: Sie muss mind. 600€ verdienen bzw. zur Verfügung haben, damit das Wohngeld genehmigt wird...und noch irgendwas mit einem 80%-Satz, wo sie wohl darunter liegt.
Ich hab mich da selbst mal etwas schlau gemacht, aber nichts über irgendwas mit Mindestverdienst von 600€ oder sonstigem was ihr erzählt wurde.
Das hab ich dazu herausgefunden:
"Der Regelsatz beläuft sich nach § 20 SGB II ab 01.01.2016 auf 404€ (bei Alleinstehenden).
Beim Wohngeldantrag reicht es aus, wenn der Antragsteller als Mindesteinkommen 80% der oben genannten Beiträge erreicht."
Das heißt doch, das Ihr aufgrund Ihres Einkommens und dem Kindergeld was sie bekommt Wohngeld zusteht, oder?
"Zur Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat, unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wongeldgesetzes gewertet wird."
Zum letzten Satz - dies bedeutet doch dann auch das Kindergeld oder? Denn beim Wohngeldrechner steht dabei, dass das nicht mit angerechnet wird bzw. es für die Berechnung nicht "relevant" ist.
Natürlich weiß ich auch, das Sie dafür erst ne Wohnung haben muss, um das zu beanspruchen. Verständlicherweise kann Sie aber das Risiko nicht eingehen und jetzt ne Wohnung beziehen, ohne genau zu wissen, ob ihr überhaupt was zusteht und wieviel in etwa Sie bekommt.
Ich hoffe Ihr könnt mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen - was nun richtig ist, ob Ihr Wohngeld zusteht und und und...
Liebe Grüße