Hallo, ich habe meinen Wohngeldantrag seit einiger Zeit eingereicht und nun bekam ich folgende Mail:
bei der Bearbeitung Ihres Antrages nach Klärung der Wohnfläche und derEinmalzahlungen sowie nach Erhalt Ihrer BAföG-Negativbescheinigung ist noch eine Frage aufgekommen: Handelt es sich bei dem
Ferienjob bei der XXXXXXXXXXX GmbH um ein reines
Arbeitsverhältnis, für das es dann Lohn-/Gehaltsabrechnungen für August und
September 2015 geben müsste, aus denen Sozialversicherungsbeiträge und
gegebenenfalls Lohnsteuerzahlung hervorgehen? Oder ist ganz oder teilweise eine
Aufwandsentschädigung und/oder Übungsleiterentschädigung im Spiel (wofür die
steuerrechtlichen Freibeträge zu beachten sind)? Hierüber benötigen wir
daher um entsprechenden Nachweis (Abrechnung beziehungsweise XXXXXXXXXX GmbH), der wiederum mit
pdf-Datei gemailt werden kann. Sie können hierzu die
Sachbearbeiter-E-Mail-Adresse...
Dieser einmalige Ferienjob ging über mein "Gewerbe" als Kleinstunternehmer, was ich seit mehreren Jahren neben dem Studium betreibe. (meistens sind das Flyerverteileraktionen -> 1-2 Mal im Semester, hier war es ein umfangreicherer Job über 6 Wochen)
Hat das negative Auswirkungen, bzw wie sollte ich jetzt antworten und warum ist das so wichtig?