Hallo,
es geht um den Antrag meiner ausländischen Ehefrau für Schüler-BAFÖG.
Das Einkommen der Eltern ist zu gering, zudem wohnen sie zu weit weg.
Also wird lediglich mein Einkommen berücksichtigt.
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH (auch Gesellschafter-Geschäftsführer genannt) mit 50% Gesellschaftsanteil. Dadurch bin ich lt. Sozialgesetz Nicht-Arbeitnehmer und nicht sozialversicherungspflichtig. Dies ist seitens der Sozialversicherung schon lange geprüft. Ich bin seit über 10 Jahren in der PKV und zahle seitdem keinerlei Sozialabgaben.
Ich hatte bei der ursprünglichen Beantragung nach vorheriger Rücksprache mit der Bearbeiterin den Antrag eingereicht. Daraufhin bekamen wir eine Ablehnung des Antrags bzw. 0 EUR.
Die Sachbearbeiterin hatte mir damals gesagt: „kreuzen Sie dort bitte Angestellter an im Formblatt 3 und auf Seite 2 nichtrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.“
Angestellter ist vermutlich richtig, nichtrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer definitiv falsch wenn ich heute die Erläuterungen lese.
Große Verwunderung kam beim Lesen des Bescheids auf, da die zugrunde gelegte Sozialpauschale i.H.v. 21,3% also ca. 10.000 EUR pro Jahr für einen quasi selbständigen der alle Sozialversicherungen selbst tragen muss ein Witz ist.
Private Krankenversicherungen für 2 Personen kostet in unserer Konstellation schon ca. 9000 EUR pro Jahr. Von Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. ganz zu schweigen.
Daraufhin hatte ich recherchiert und festgestellt dass es eine Sozialpauschale i.H.v. 37,3% für Nichtarbeitnehmer gibt. Was meinen Fall wohl am besten trifft.
Wenn dem Antrag genehmigt wird, dann bekommen wir ca. 250 EUR pro Monat.
Wenn es so bleibt dann nichts.
Einen Widerspruch hatte ich bereits eingelegt. Dazu habe ich jetzt vorab per email die Antwort bekommen dass sich an der Ansicht der Behörde nichts geändert hat. Also wird in den kommenden Tagen der neue Bescheid bzw. Ablehnung des Widerspruchs kommen.
Also nun die Fragen:
1. Steht mir der Satz für Nicht-Arbeitnehmer zu? Die 37,3%
2. Wenn ja: Gibt es irgendwelche Urteile, Gesetzestexte, auf die ich mich argumentativ der Sachbearbeiterin gegenüber berufen kann?
3. Oder soll ich gleich einen Anwalt kontaktieren? Wenn ja wie finde ich geeignete Anwälte hierfür?
4. Kann ich meine Erklärung als Ehepartner einfach widerrufen und eine Korrektur einreichen?
Ich hoffe dass ich hier kompetente Hilfe finden kann. Denn das Internet gibt leider nichts her in meiner Konstellation: Gesellschafter-Geschäftsführer und BAFöG
Danke und liebe Grüße