BAföG bei Fachwechsel Lehramt

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  • Hallo,


    ich studiere bis jetzt Mathe und Deutsch und komme damit ins 7. Fachsemester. In Mathe habe ich leider zwei jetzt noch nicht korrigierte Prüfungen nicht bestanden, habe damit meine maximal Anzahl an nicht bestandenen Prüfungen überschritten und kann das Fach daher nicht mehr weiter studieren. Da ich dies schon befürchtet habe, habe ich mich in diesem Semester zusätzlich für Geschichte eingeschrieben.
    Ich bin somit im nächsten Semester in Deutsch im 7. und Geschichte im 1. Fachsemester. Das BAföG-Amt hat aber noch unterlagen (die Immatrikulationsbescheinigung) in der steht, dass ich mit Mathe und Deutsch im 7. Fachsemester sein werde.


    Nun meine Fragen:
    -Verliere ich dadurch meinen Anspruch auf BAföG?
    -Muss ich das dem BAföG-Amt direkt mitteilen?

  • Ich bin somit im nächsten Semester in Deutsch im 7. und Geschichte im 1. Fachsemester. Das BAföG-Amt hat aber noch unterlagen (die Immatrikulationsbescheinigung) in der steht, dass ich mit Mathe und Deutsch im 7. Fachsemester sein werde.
    Muss ich das dem BAföG-Amt direkt mitteilen?


    Ja!


    Verliere ich dadurch meinen Anspruch auf BAföG?


    Werden Fächer gewechselt, die für die Lehrbefähigung nötig sind, ist von einem Fachrichtungswechsel auszugehen. Ab dem 4. Fachsemester muss hierfür ein unabweisbarer Grund vorliegen. Das endgültige Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund (§ 7 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG VwV).