Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin aktuell HIWI (11 Monate) und Werkstudent (4 Monate, mit Lohn).
Durch mein letzten Lohn (1.500€ Brutto) komme ich über den Freibetrag von 4.880€. Ich bekomme diesen jedoch erst am 30.10 und mein Gehalt als HIWI am 1.10.
Ich habe nun vom Zufluss-Prinzip für die Anrechnung des Einkommen im Bewilligungszeitraum gehört.
Daraufhin habe ich bei meinen BAföG Betreuer angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Einkünfte im Bewilligungszeitraum maßgebend sind, welche auf den Gehaltsschein stehen und nicht was auf mein Konto eingeht.
Nun suche ich Gesetze, um das Zuflussprinzip zu belegen.
Folgenden Stand habe ich bis jetzt:
Einkommen laut Bafög §21:
Summe aller pos. Einkünfte
und
EstG §2 Abs.1+2 gilt
Berechnungszeitraum BAföG-Gesetz §22
Mir stellt sich die Frage, was sind Einkünfte?
Ich weiß lt. BAföG-Gesetz §22, das von irgendwas eine Pauschale abzogen wird.
Diese definiert sich im EStG §9a. Auf den Paragraphen wird auch im BAföG-Gesetz §22 hingewiesen.
Aus den EStG lässt sich erkennen, dass es sich wohl um den Wert handelt, von den die Pauschale abgezogen wird, um "Einnahmen" handelt
Daraus folgt für mich grob: Einnahmen – Werbekostenpauschale (1000€) - Sozialleistung (21,3%)
Jetzt ist noch zu erklären was Einnahmen sind?
Da hilft mir EStG §11:
- da wird gesagt, dass die Einnahmen zählen, die "zugeflossen sind"
-->Zuflussprinzip
- es gibt jedoch noch andere Bedingungen:
- müssen regelmäßig sein
- kurze Zeit vor bzw. kurze Zeit nachher zählen dazu
In Anlehnung an EStG §41a(1) können 10 Tage gelten, die vom Folgemonat mit angerechnet werden.
Weiteres Beispiel :§48a(1)+-10 Tage
BAföG ist eine Sozialleistung laut SGB_1 §68
Zu berücksichtigendes Einkommen wird in SGB_2 §11 geklärt, also ggf. monatsgenaue Anrechnung.
Ich blicke nun nicht mehr durch. Und benötige Unterstützung, ob meine Logik stimmt und ob es vlt. andere Gesetze gibt.
Vor allem ist zu klären, welcher Lohn mit angerechnet wird (1.10 HIWI; 30.10 Werkstudent)
Schon mal vielen Dank