BAföG Einkommen durch Nebenjobs Zuflussprinzip Bewilligungszeitr. 01.10.2014-30.09.15

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  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich bin aktuell HIWI (11 Monate) und Werkstudent (4 Monate, mit Lohn).
    Durch mein letzten Lohn (1.500€ Brutto) komme ich über den Freibetrag von 4.880€. Ich bekomme diesen jedoch erst am 30.10 und mein Gehalt als HIWI am 1.10.
    Ich habe nun vom Zufluss-Prinzip für die Anrechnung des Einkommen im Bewilligungszeitraum gehört.
    Daraufhin habe ich bei meinen BAföG Betreuer angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Einkünfte im Bewilligungszeitraum maßgebend sind, welche auf den Gehaltsschein stehen und nicht was auf mein Konto eingeht.


    Nun suche ich Gesetze, um das Zuflussprinzip zu belegen.


    Folgenden Stand habe ich bis jetzt:
    Einkommen laut Bafög §21:
    Summe aller pos. Einkünfte
    und
    EstG §2 Abs.1+2 gilt


    Berechnungszeitraum BAföG-Gesetz §22
    Mir stellt sich die Frage, was sind Einkünfte?
    Ich weiß lt. BAföG-Gesetz §22, das von irgendwas eine Pauschale abzogen wird.
    Diese definiert sich im EStG §9a. Auf den Paragraphen wird auch im BAföG-Gesetz §22 hingewiesen.
    Aus den EStG lässt sich erkennen, dass es sich wohl um den Wert handelt, von den die Pauschale abgezogen wird, um "Einnahmen" handelt
    Daraus folgt für mich grob: Einnahmen – Werbekostenpauschale (1000€) - Sozialleistung (21,3%)

    Jetzt ist noch zu erklären was Einnahmen sind?


    Da hilft mir EStG §11:
    - da wird gesagt, dass die Einnahmen zählen, die "zugeflossen sind"
    -->Zuflussprinzip
    - es gibt jedoch noch andere Bedingungen:
    - müssen regelmäßig sein
    - kurze Zeit vor bzw. kurze Zeit nachher zählen dazu
    In Anlehnung an EStG §41a(1) können 10 Tage gelten, die vom Folgemonat mit angerechnet werden.
    Weiteres Beispiel :§48a(1)+-10 Tage


    BAföG ist eine Sozialleistung laut SGB_1 §68
    Zu berücksichtigendes Einkommen wird in SGB_2 §11 geklärt, also ggf. monatsgenaue Anrechnung.


    Ich blicke nun nicht mehr durch. Und benötige Unterstützung, ob meine Logik stimmt und ob es vlt. andere Gesetze gibt.
    Vor allem ist zu klären, welcher Lohn mit angerechnet wird (1.10 HIWI; 30.10 Werkstudent)


    Schon mal vielen Dank

  • Du beziehst dich hier auf mehrere Gesetze. Dabei werden deine Fragen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantwortet.


    Jetzt ist noch zu erklären was Einnahmen sind? Da hilft mir EStG §11.


    Was ist Einkommen? Siehe § 21 BAföG i.V.m. § 2 EStG.
    Für die Besteuerung relevanter Zeitpunkt des Zu-/Abflusses von Einnahmen und Ausgaben? Siehe § 11 EStG. Hier nicht anwendbar. BAföG ist Sozialrecht und nicht Steuerrecht.


    BAföG ist eine Sozialleistung laut SGB_1 §68


    Richtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt nach § 68 SGB I bis zu seiner Einordnung in dieses Gesetzbuch als dessen besonderer Teil.


    Dies bildet aber keine Grundlage, dass SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das BAföG anzuwenden.


    Zu berücksichtigendes Einkommen wird in SGB_2 §11 geklärt, also ggf. monatsgenaue Anrechnung.


    Für dich ist § 22 Abs. 1 Satz 1 BAföG relevant: Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend.


    Vor allem ist zu klären, welcher Lohn mit angerechnet wird (1.10 HIWI; 30.10 Werkstudent)


    Es zählt das Datum des Geldeinganges.


    Ansonsten müsste es heißen: sind die Einkommensverhältnisse für den Bewilligungszeitraum maßgebend.