Antrag Abgelehnt, Rechtsbehelfsfrist abgelaufen was nun?

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  • Hallo,


    da ich online für meinen Fall keine Antworten gefunden habe stelle ich sie nun hier.


    Mein Antrag wurde abgelehnt und ich habe die Rechtsbehelfsfrist verpasst(aufgrund von persönlichen Gründen). Kann ich trotzdem nochmal für den nächsten Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag stellen?



    Vielen Dank.
    Sophia


  • Hallo,


    was die derzeitige Ablehnung (eher Versagung) betrifft, so hilft ein Blick in das Gesetz

    Zitat

    [h=3]§ 67 Nachholung der Mitwirkung[/h] Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.




    Hallo,
    ...
    Kann ich trotzdem nochmal für den nächsten Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag stellen?



    Vielen Dank.
    Sophia


    Da ich mich bei BAföG nicht so richtig auskenne, kann ich Dir keine absolute Antwort darauf geben.
    Unter anderem wäre dann beim nächsten BWZ evtl. die Zugangsvoraussetzungen erneut komplett zu prüfen (?).


    Aber grundsätzlich kann man einen Antrag auf Sozialleistungen immer stellen, ob der positiv beschieden wird,
    steht dabei auf einem ganz anderem Blatt.


    dms