Guten Tag,
besteht ein rückwirkender Anspruch bis zur Geburt für ein im Ausland geborenes Kind, wenn es in seinem 2. Lebensjahr nach Deutschland zieht? Das Kind ist jetzt 2,5 Jahre, der Vater Deutscher, Anmeldung erfolgte vor 3-4 Monaten.
Wenn ja, was muß geprüft werden?
Ich danke!