Hallo an alle.
Ich bin jetzt total unsicher, ob ich für meine Tochter (21 Jahre) vom September 2014 bis August 2015 hätte Kindergeld beziehen können.
Sie hat eine Ausbildung über das Arbeitsamt absolviert, die ohne Abschluss beendet wurde. Anschließend machte sie sofort eine Jahr Bundesfreiwilligendienst bis August 2014. Seit dem ist sie arbeitslos (Suche nach Ausbildungsplatz) und bezieht normales Arbeitslosengeld und wird im September diesen Jahres eine Ausbildung beginnen.
Kindergeld bekam ich für sie bis zur Beendigung des Bundesfreiwilligendienstes und ich werde es ab September (Ausbildungsbeginn) wieder beantragen.
Im Gesetz steht, wenn keine Ausbildung absolviert oder Studium abgeschlossen wurde... Wie zählt in dem Moment ihre Ausbildung, die ohne Abschluss beendet wurde?
Hatte hier vielleicht schon jemand den Fall? Falls es uns zusteht, könnte man dann auch rückwirkend beantragen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.