Hallo,
ich mache ein Zweitstudium, welches 650 € pro Semester an Studiengebühren kostet. Meine zuständige Sachbearbeiterin (zuständig für Wohngeld) meinte, diese Gebühren könne ich nicht als Werbungskosten angeben, da es keine Erstausbildung ist. Im Wohngeldgestz konnte ich hierzu nichts finden.
Kennt sich jemand damit aus?