BAföG bei Besuch des Gymnasiums?

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  • Hallo zusammen,


    wenn die gewählte Schule etwa 1 Stunde (öffentlich) von der Wohnung der Mutter entfernt ist und man jetzt umzieht zur Großmutter, hat man dann Anspruch auf Schüler-BAfög? Oder gilt das Wohnen bei der Oma grundsätzlich nicht als "eigener Hausstand"? Muss die Oma deutlich näher an der Schule wohnen, oder kann sie auch genauso weit weg wohnen, Hauptsache, man wohnt nicht mehr bei einem Elternteil?


    Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, aber kenne jemanden, der das behauptet, und wüsste jetzt gern, ob das tatsächlich geht.


    Danke & Gruß!

  • Hallo,


    Zitat

    wenn die gewählte Schule etwa 1 Stunde (öffentlich) von der Wohnung der Mutter entfernt ist


    dann ist der Schulweg durchaus zumutbar.


    Da Du allerdings nichts darüber schreibst, um welche Schule bzw. welche Schulart es sich handelt, kann Dir keiner Deine Frage beantworten.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    es handelt sich, wie es im Betreff steht, um eine allgemeinbildende Schule (Gymnasium), und hier hat man ja, solange man zu Hause wohnt, grundsätzlich keinen Anspruch.


    Ich dachte, dass die Stunde einfach die Grenze sei bzgl. der Zumutbarkeit?


    Gruß

  • Hallo Hoppel,


    doch, natürlich, aber es gibt kein berufliches Gymnasium mit genau diesem Profilschwerpunkt. Ich weiß nicht, inwieweit man da auf ähnliche Profile verwiesen werden kann?


    Falls die Entfernung als "nicht zumutbar" akzeptiert würde, würde dann aber auch zeitgleich die neue Adresse akzeptiert, die ja keinerlei Zeitersparnis bringt und überdies evtl. kein eigener Hausstand ist?


    Gruß, Ratlos

  • Hallo,


    Zitat

    doch, natürlich


    Womit sich dann Schüler-BaföG erledigt haben dürfte.


    Aber warte mal bis morgen ab, wenn Sandy wieder da ist - vielleicht irre ich mich ja auch und es gibt Ausnahmen.


    Gruß!

  • Guckst du in die Verwaltungsvorschriften:
    2.1a.3 Für die Frage, ob eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreicht werden kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit maßgebend, nicht die Wegstrecke. Eine Ausbildungsstätte ist nicht in einer angemessenen Zeit erreichbar, wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt wird.


    Zu der Wegzeit gehören auch Wege zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. Wohnung sowie die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Umsteigezeiten zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln gelten als Wartezeit. Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen. Maßgebend sind die regelmäßigen Verkehrsverhältnisse im Bewilligungszeitraum.


    Hoppel : Ich bin doch noch gar nicht da ;) Der Urlaub ruft wieder :D

  • Hallo Sandy,


    das mit der Zumutbarkeitsermittlung weiß ich; aber darum geht es ja eigentlich gar nicht.


    Es geht darum, ob das Amt einen Umzug drei Häuser weiter zur Oma akzeptiert als "eigenen Hausstand", der einen Anspruch "generieren" soll, obwohl sich die Entfernung zur Schule keine Minute verkürzt.


    Gruß, Ratlos

  • Hallo,


    was willst Du denn "nachlesen"? Entscheidend ist der Elternort.


    Abgesehen davon - offensichtlich versuchst Du mit aller Macht einen Anspruch hin zu bekommen. Meinst Du wirklich, daß Du damit so durchkommst? :confused:


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    nein, nicht ich will mit aller Macht einen Anspruch "erzeugen", es geht hier um eine andere Person, die das gerade versucht (und der festen Überzeugung ist, dass das geht), und wenn ihr das wirklich gelingen würde, würde mich das wundern, dann gäbe es eine Art "Lücke" im System. Denn wenn es so ist, wie du schreibst, dass der Wohnort der Eltern entscheidend ist, dann kann ich, vorausgesetzt, die Eltern wohnen weit genug weg, mich pro forma ummelden, ins Nachbarhaus ziehen (oder offiziell so tun, als ob) und plötzlich einen Anspruch haben. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, finde dazu aber nix im Netz.


    Gruß!

  • Hallo,


    und was sollte es bringen, Dich im Nachbarhaus anzumelden? Entscheidend ist die Wegezeit zwischen Eltern- und Schulort - da nutzt es überhaupt nichts, irgendein "Nachbarhaus" anzumieten.


    Praktisch ist es (fast) unmöglich, Bafög bei einer allgemeinbildenden Schule zu erhalten, weil in zumutbarer Entfernung vom Elternort in 99,9% aller Fälle eine entsprechende Schule vorhanden ist.


    Gruß!

  • Hallo,


    das beruhigt mich ja schon fast, dass offenbar nicht nur ich diese Idee absurd finde und man hier gar nicht gleich versteht, worauf das hinauslaufen soll...


    Die Idee ist, durch einen Pro-Forma-Auszug nicht mehr zu Hause zu wohnen und damit "dem Grunde nach" BAföG-berechtigt zu sein...


    Ich bin mir nicht sicher, ob man aus BAföG-Sicht jede x-beliebige Schule wählen müsste, an der man Abitur machen kann. Gerade bei beruflichen Gymnasien gibt es ja verschiedene, z.B. wirtschaftliche, sozialwissenschaftliche, technische, hauswirtschaftliche, ..., und da kann ein bestimmtes Profil schon mal ein Eckchen weg sein...


    Gruß, R.

  • Wenn vom Wohnort der Eltern die bzw. eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht innerhalb der angemessenen Wegzeit (Eine Ausbildungsstätte ist nicht in einer angemessenen Zeit erreichbar, wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt wird siehe Sandy) erreichbar ist, ist es egal ob der Auszubildende im Nachbarhaus, bei der Oma oder in der Jugendherberge wohnt, dann hat er einen Anspruch, sogar dann, wenn die auswärtige Unterbringung noch weiter weg ist von der Ausbildungsstätte als die Wohnung der Eltern.
    Nicht einander entsprechend sind Schulen auch dann, wenn auf der einen Schule lediglich ein gewünschter beruflicher Schwerpunkt nicht vermittelt wird, wohl aber der gleiche Abschluss (Berufliches Gymnasium für Soziales und Gesundheit entspricht nicht Berufliches Gymnasium für Technik) - siehe dazu die Verwaltungsvorschriften zu §2 Abs.1 BAföG - hier VwV 2.1a.10 b.)

  • Ich habe genau hierauf geantwortet:

    Zitat

    Ich bin mir nicht sicher, ob man aus BAföG-Sicht jede x-beliebige Schule wählen müsste, an der man Abitur machen kann. Gerade bei beruflichen Gymnasien gibt es ja verschiedene, z.B. wirtschaftliche, sozialwissenschaftliche, technische, hauswirtschaftliche, ..., und da kann ein bestimmtes Profil schon mal ein Eckchen weg sein...[/B]

  • "ist es egal ob der Auszubildende im Nachbarhaus, bei der Oma oder in der Jugendherberge wohnt, dann hat er einen Anspruch, sogar dann, wenn die auswärtige Unterbringung noch weiter weg ist von der Ausbildungsstätte als die Wohnung der Eltern."


    Hallo Samka,


    wenn das also wirklich stimmt, finde ich die Regelung reichlich absurd. Man zieht aus und erschafft künstlich einen Bedarf mit der Begründung, die Schule sei zu weit entfernt, um dann am Ende noch weiter weg zu wohnen.
    Wer, bitte, schafft solche Gesetze?
    Aber gut, wenn das stimmt, kann man das ja so künftig als Tipp weitergeben.


    Dank an alle für die Antworten,
    Gruß, Ratlos

  • Hallo,


    Zitat

    Man zieht aus und erschafft künstlich einen Bedarf mit der Begründung, die Schule sei zu weit entfernt, um dann am Ende noch weiter weg zu wohnen.


    Da hast Du etwas falsch verstanden und die Antwort von samka war da auch nicht sehr hilfreicxh, was diesen Punkt betrifft.


    Nochmal: entscheidend ist der Elternort. Nur wenn dieser zu weit vom Ausbildungsort entfernt ist, besteht ein Anspruch. Das hat alles nichts mit Ausziehen zu tun.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    eben nicht, das ist ja der Witz. Ist der Elternort zu weit entfernt und ich lebe noch zu Hause, habe ich als Schüler einer allg.bildenden Schule generell keinen Anspruch.
    Ziehe ich aber aus, weil der Elternort zu weit entfernt ist, ziehe aber noch weiter von der Schule weg, dann habe ich einen Anspruch.


    So behauptet es meine Bekannte (mein erster Beitrag), und so bestätigt es Samka.
    Oder bist du dir sicher, dass Samka Unrecht hat?


    Gruß, Ratlos