Hallo,
ZitatIst der Elternort zu weit entfernt und ich lebe noch zu Hause, habe ich als Schüler einer allg.bildenden Schule generell keinen Anspruch.
Falsch.
Gruß!
Hallo,
ZitatIst der Elternort zu weit entfernt und ich lebe noch zu Hause, habe ich als Schüler einer allg.bildenden Schule generell keinen Anspruch.
Falsch.
Gruß!
Hallo Hoppel,
mit genau dieser Begründung wurde aber der erste Antrag meiner Bekannten abgelehnt, und so steht's auch hier auf der Homepage unter "Schüler-BAföG":
"Wer beispielweise noch bei seinen Eltern wohnt und das Gymnasium auf dem normalen Schulweg über die 10. Klasse hinaus besuchen möchte, hat im Normalfall keinen BAföG Anspruch. Gleiches gilt für Fachoberschulen, die man besuchen kann, ohne vorher eine Berufsausbildung absolviert zu haben.
Wohnt man dagegen in den oben genannten Fällen nicht mehr bei seinen Eltern und kann nachweisen, dass entweder die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, man bereits seinen eigenen Haushalt führt und die eigenen Kinder betreut, oder man bereits verheiratet war oder ist, ist eine Förderung durchaus möglich."
Warum denkst du also, dass das nicht stimmt? Vielleicht kannst du eine andere Quelle angeben?
Gruß, R.
Ist der Elternort zu weit entfernt und ich lebe noch zu Hause, habe ich als Schüler einer allg.bildenden Schule generell keinen Anspruch.
Ziehe ich aber aus, weil der Elternort zu weit entfernt ist, ziehe aber noch weiter von der Schule weg, dann habe ich einen Anspruch.
Genauso ist es. Nach §2 Abs.1a BAföG besteht ein Anspruch auf BAföG für z.B. allgemeinbildende Schulen nur dann, wenn der Azubi nicht mehr in Elternhaus wohnt und die bzw. eine entsprechende Schule zu weit weg ist. Der Ort an dem der Azubi dann aber tatsächlich wohnt ist nicht relevant.
Ein Anspruch auf Förderung für den Besuch von allgemeinbildenden Schulen ist nie gegeben, wenn der Azubi noch bei seinen leiblichen Eltern bzw. einem Elternteil wohnt.
Hallo,
irgendwie habe ich das Gefühl, daß Ihr beide nicht richtig lesen wollt oder es nicht begreifen wollt.
Nochmal und letztmalig:
Allein und einzig entscheidend ist der Elternort. Eine eigene Wohnung ist nicht ausschlaggebend und begründet auch keinen Anspruch. Nur wenn die Entfernung vom Eltern- zum Schulort unzumutbar ist, man verheiratet war und ist oder zumindest ein Kind hat, wird eine eigene Wohnung berücksichtigt. So steht es auf dieser Seite wie im zitierten Gesetz.
Wie schon bei anderer Gelegenheit geschrieben: erst lesen, dann diskutieren....
Ich bin hier raus.
Gruß!
Also irgendwie hab ich das Gefühl, dass du die Fragestellung nicht verstehst...
Grundsätzlich: Ausbildungsförderung für Allgemeinbildende Schulen besteht nur dann, wenn man nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt
und
- eine entsprechende Ausbildungsstätte vom Wohnort der Eltern nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist
oder
- man mit einem eigenen Kind zusammenlebt
oder
- man verheiratet ist oder war
Und: Der tatsächliche Wohnort des Auszubildenden bleibt unberücksichtigt, da das BAföG keine Begründung für die Auswärtige Unterbringung verlangt. Die Regelung wurde im Gesetz verankert, um Schülerinnen und Schülern, in ländlichen Gegenden, in denen die Schuldichte weitaus niedriger als in Städten ist, die Möglichkeit zu geben, ein Zimmer/Wohnung am Ort der Schule finanzieren, insofern die Eltern nicht dafür aufkommen können.
Einen "Künstlichen Anspruch" durch den Umzug zur Oma sollte dies nie generieren, aber jedes Gesetz hat seine Schlupflöcher, die manch einer ausnutzt. Übrigens: Es geht tatsächlich ums wohnen/leben. Sollte der Sachbearbeiter beim BAföG stutzig werden, kann er den örtlichen Ermittlungsdienst losschicken um überprüfen zu lassen, wo sich der Azubi tatsächlich überwiegend aufhält. Ich kenne Fälle bei denen es bis zur Gerichtsverhandlung kam, die genau dies probierten (denn auch bei grundsätzlich förderfähigen Bildungsgängen, versucht der ein oder andere schon mal den höheren Bedarf zu bekommen und meldet sich einfach mal woanders an).
Hoppel : Und dazu möchte ich noch sagen, dass ich dir dankbar wäre, wenn du aufhören könntest, alles in Frage zu stellen was ich sage. Auch wenn es dir anders erscheint, ich kenne mich mit der Gesetzeslage ganz gut aus.
... Ich bin hier raus.
Hallo,
und keine dieser Voraussetzungen ist im konkreten Fall vorhanden. Weswegen all Deine Ausführungen dazu eher irreführend sind, weil damit falsche Hoffnungen geweckt werden.
Es mag durchaus sein, daß Du Dich gut auskennst - aber dann antworte bitte auch auf die konkreten Situation nicht allgemein oder pauschal. Denn solche Informationen werden dann sehr oft falsch verstanden.
Gruß!
Mannomann, die Stimmung ist hier aber echt gereizt. Man muss aufpassen, dass man sich da nicht "anstecken" lässt...
Ich muss aber zugeben, dass auch ich, wie Samka, den Eindruck habe, dass Hoppel nicht verstanden hat, worum es mir geht, und dass er/sie die Person ist, die nicht richtig liest:
1)
Bereits im "Titel" hatte ich in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass es sich um ein Gymnasium handelt; Hoppels Aussage, ohne Nennung der Schulart könne man mir nicht helfen, war insofern nicht nachvollziehbar.
2)
Außerdem ist die Schule weit genug entfernt (wenn auch knapp), und die betreffende Schülerin wohnt nicht mehr zu Hause (sondern bei der Oma, drei Häuser weiter).
All das habe ich geschrieben, zum Teil mehrfach. Hier zu schreiben, dass "keine dieser Voraussetzungen [...] im konkreten Fall vorhanden" sei, ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.
Aber ehe noch mehr böse Worte fallen, beende ich hiermit meine Anfrage.
Trotzdem Danke an alle, die sich bemüht haben, meine Fragen zu klären! Alles Gute für euch!
R.
Hallo,
ZitatBereits im "Titel" hatte ich in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass es sich um ein Gymnasium handelt; Hoppels Aussage, ohne Nennung der Schulart könne man mir nicht helfen, war insofern nicht nachvollziehbar.
Meine Frage bezog sich darauf, ob es sich um eine spezielle Ausbildung handelt. War falsch formuliert - sorry.
ZitatAußerdem ist die Schule weit genug entfernt (wenn auch knapp), und die betreffende Schülerin wohnt nicht mehr zu Hause (sondern bei der Oma, drei Häuser weiter).
All das habe ich geschrieben, zum Teil mehrfach. Hier zu schreiben, dass "keine dieser Voraussetzungen [...] im konkreten Fall vorhanden" sei, ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.
Nach deinen eigenen Infos ist die Schule nicht weit genug vom Elternort entfernt und offenbsichtlich gibt es durchaus am Elternort selbst die Möglichkeit, das Abi zu machen. Womit sich eigentlich alle späteren Diskussionen von selbst erledigt haben müßten. Was aber weder Dich noch samka auch nur ansatzweise interessiert hat. Womit auch die Aussage
Zitatdass Hoppel nicht verstanden hat, worum es mir geht, und dass er/sie die Person ist, die nicht richtig liest:
nicht ganz richtig ist.
Gruß!
Naja, wie Samka schrieb, ist ein technisches Gymnasium eben kein wirtschaftliches, sozialwissenschaftliches... etc. Und wenn man ein ganz bestimmtes Profil haben will und es das in Wohnortnähe nicht gibt, scheint das akzeptiert zu werden.
Gruß, R.