Hallo Freunde,
derzeit befinde ich mich im 7bten Fachsemester bei einer Regelstudienzeit von 7 Semestern.
Ein Pflichtpraktikum habe ich noch nicht abgeleistet.
Dass BAföG Amt möchte nun einige Nachweise haben. Ich zitiere wörtlich:
"nach Absprache mit dem Gruppenleiter fordern wir folgende Unterlagen an, um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können:
schriftliche Erklärung mit Original Unterschrift, wann Sie Ihr Praxissemester antreten werden.
Auszug aus der Studienordnung aus der hervorgeht, dass Sie Ihr Praxissemester nicht zwingend innerhalb der Regelstudienzeit erbringen müssen.
Hinweis: Nach unserem Wissensstand ist das Praxissemester in dem 7 Fachsemester dauernden Studiengang integriert und Sie können aufgrund des noch ausstehenden Praxissemesters dies nicht als Überschreitungsgrund der Förderungshöchstdauer geltend machen.
"
Inwieweit darf das Amt einen Nachweis einfordern ?
Es gibt in der SPO keinen Abschnitt, in der hervorgeht , dass das Praxissemester auch ausserhalb der Regelstudienzeit abgeleistet werden kann.
Wie gehe ich am besten vor , um meinen Anspruch nicht zu verlieren ?
Vielen Dank und Grüße
euer Lucky_student