Pflichtpraktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

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  • Hallo zusammen,


    Ende dieses Schuljahres werde ich die Schule nach Abschluss der 12 Klasse verlassen. Den Schulischen teil meiner Fachhochschule habe ich damit abgeschlossen. Allerdings muss ich ein 9 monatiges Praktikum absolvieren um den vollen Erwerb der Fachhochschule zu erlangen.
    Ich muss daheim ausziehen um zu meiner Praktikumsstelle zu gelangen und ich erhalte keine Vergütung vom Betrieb.


    Jetzt meine Frage, besteht Anspruch auf Bafög? Es ist schließlich ein Pflichtpraktikum ohne welches ich nicht studieren kann.


    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.


    LG

  • Hallöchen,
    ein Praktikum, dass eine Schulausbildung ergänzt, die allein zum Besuch einer anderen Schule oder Hochschule nicht ausreicht, kann nach BAföG gefördert werden. Das passt ja hier ganz gut.


    Aktuell hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung klarstellend Folgendes ausgeführt:
    "Ein Praktikum (als praktischer Teil der Fachhochschulreife) ist nach § 2 Abs. 4 BAföG i. V. m. BAföGVwV Tz 2.4.9 auch förderfähig, wenn die auszubildende Person den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Gymnasium erworben hat und die übrigen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 4 BAföG vorliegen. Ob der Besuch des Gymnasiums als Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1a BAföG förderfähig ist, ist dabei unerheblich."


    Wenn dein Praktikum also inhaltlich geregelt ist und du nicht mehr zu Hause wohnst, hast du grundsätzlich die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten.

  • Es handelt sich um einen Auszug aus dem Runderlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 11.03.2014 (414-42530 NS; 414-42530 NW, 414-42531-§ 2 Abs. 4 -)