Hallo liebe Leute,
Heute trudelte ein Brief von meinem Vater ein, in dem er mir mitteilte, dass er ab nächsten Monat meinen Unterhalt von 304€ auf 95€ kürzen wird.
Grund dafür ist, dass er nicht mehr das Kindergeld für mich erhält, sondern dies nun an meine Mutter gezahlt wird.
(Ich kann mir auch nicht erklären, wie er auf die 95€ kommt… Immerhin ist das KG nur 184€:p )
Nun zu meiner Situation:
Ich erhalte Bafög in Höhe von 450€. Von meinem Vater wird davon Einkommen in Höhe von monatlich 148€ angerechnet.
Er leistete mir (aufgrund der Düsseldorfer Tabelle, die ja eigentlich nicht für volljährige, auswärts wohnende Kinder gilt... Aber naja....) 304€ Unterhalt und behielt das Kindergeld für sich.
Meine Mutter ist langzeitarbeitslos gewesen und hat erst seit kurzem einen Job, mit dem sie aber auch nicht sehr viel verdient.
Ein Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Vater ja Unterhalt zahlt.
Nun kam meine Mutter auf die Idee, dass wir eine Abzweigung des KG erreichen könnten, wenn sie vor der Familienkasse angibt dass sie den höheren Barunterhalt an mich leistet.
Jedoch erhalte ich von ihr eigentlich keinen Unterhalt...
Dem wurde auch so stattgegeben und sobald sie das KG erhält, möchte sie es an mich weiterleiten.
(Ich bin mir im Klaren darüber, dass das wahrscheinlich nicht richtig war aber das steht jetzt auf einem anderen Blatt…Ich hab einfach keinen anderen Weg gesehen, um die Ungerechtigkeit, dass er nur 120€ g abzgl des KG leistet, zu ändern)
Meine Fragen:
Welchen Bedarf habe ich als unverheiratete, volljährige, nicht mehr zuhause wohnende Studentin?
Wem steht das KG zu? Wird es von diesem Bedarf abgezogen?
Wird das Bafög in voller Höhe ebenfalls von meinem Bedarf abgezogen?
>>> Im Bafög-Amt erhielt ich die Auskunft, dass Bafög und Unterhalt nichts miteinander zu tun haben… Und das Amt grundsätzlich nur prüft, wieviel Unterhalt nach dem BaföGesetz mit zusteht. Aber das hätte nichts mit meinem wirklichen Unterhaltsanspruch zu tun….
Welches Gesetz regelt den Unterhaltsanspruch in der Volljährigkeit?
Ich würde mich sehr über euren Rat freuen!