Vorrausleistung möglich?

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  • Hallo,


    meine Freundin hat ein Studium zum "Bachelor of Education" abgeschlossen. Hat dann jedoch nicht weiter den Master gemacht, weil sie sich während ihrer Bachelorarbeit gegen Beruf Lehrer entschieden hat, welchen ihre Eltern ihr damals bei vor beginn des Studiums Empfohlen/eingeredet haben. Jetzt will sie eine Schulische Ausbildung zur Logopädin machen. Diese Kostet 390€ im Monat, sie braucht eine Wohnung am Ausbildungsort und kann nebenher vermutlich wenig/kein Einkommen erzielen, da die Ausbildung sehr Zeitintensiv ist. Nun stellt sich die Frage ob es möglich ist in diesem Fall, falls sie aufgrund des Verdienstes ihrer Eltern kein Bafög erhält, möglich ist, einen Antrag auf Vorrausleistungen zu stellen? Die Überlegung dazu ist folgende:


    Sie hat ihre Erstausbildung hinter sich (Bachelor of Education). Diese wurde von den Eltern gefördert. Verfällt dadurch die Unterhaltspflicht? Ist es in diesem Fall möglich, dass die Eltern die Unterhaltszahlungen verweigern weil sie der Unterhaltspflicht für die Erstausbildung nachgekommen sind und die Vorrausleistung dadurch genhemigt werden?


    Danke im Voraus.

  • Hallo,


    maßgeblich ist nicht, ob deine Freundin einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern hat, sondern dass sie diese Zahlungen erhält. Insofern sie grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsförderung hat und der angerechnete Betrag vom Einkommen der Eltern nicht geleistet wird, kann sie einen Antrag auf Vorausleistungen stellen.

  • Hallo,


    ich sehe durchaus Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern, das BaföG-Amt wird das aber selbst überprüfen.


    Die Antwort von samka ist unvollständig: kommt es zu einer Vorausleistung, läuft das ganze bei weiterer Unterhaltsverweigerung der Eltern auf eine Unterhaltsklage hinaus.


    Gruß!

  • Hmm okay, aber ist es nicht so, dass wenn die erste Ausbildung gefördert wurde, die Eltern berechtigterweise die Unterhaltszahlungen verweigern können, und das Bafög-Amt diese nicht mehr einklagen können?


    Bei mir persönlich war es folgendermaßen: Ich habe eine Ausbildung zum Stukkateur gemacht. Nach der Ausbildung bin ich wieder auf die Schule und habe studiert. Eigentlich hätte ich kein/sehr wenig bafög bekommen aufgrund des Gehaltes meiner Eltern. Da ich jedoch schon eine Ausbildung hatte hat mir das Bafög Amt den Tipp mit der vorausleistung gegeben, dass es so möglich sei den kompletten Satz zu bekommen ohne dass dieser von meinen Eltern eingeklagt werden kann, da diese wohl lauf den damaligen Aussagen des Bafög Amtes ihre Unterhaltspflicht mit dem Fördern der ersten Ausbildung erfüllt haben.


    Wieso funktioniert das ganze dann im Fall meiner Freundin nicht?

  • Hallo,


    schon allein deswegen


    Zitat

    welchen ihre Eltern ihr damals bei vor beginn des Studiums Empfohlen/eingeredet haben


    Zitat

    hat mir das Bafög Amt den Tipp mit der vorausleistung gegeben, dass es so möglich sei den kompletten Satz zu bekommen ohne dass dieser von meinen Eltern eingeklagt werden kann


    Vorausleistung wird nur dann gewährt, wenn die Eltern sich weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Bei nicht bestehender Unterhaltspflicht gibt es das elternunabhängige (aber eben nicht die Vorausleistung) des Bafögs.


    Gruß!


  • Okay, stimmt. Wenn die Eltern einem das einreden dann zählt das nicht. Aber wenn sie das nicht getan haben dann greift doch der folgende von dieser Seite stammende Text, oder nicht?


    Zitat

    Grundsätzlich kein Unterhalt für Zweitausbildung


    Eine solche Situation kann vor allem dann eintreten, wenn der Auszubildende nach Abschluss einer Erstausbildung eine zusätzliche Ausbildung beginnen möchte. In derartigen Fällen einer Zweitausbildung besteht eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern im Regelfall nicht mehr. Die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Eltern ist grundsätzlich erschöpft, wenn sie dem Kind durch angemessene Unterhaltsleistungen eine Erstausbildung ermöglicht haben.




    Oder welcher dieser Ausnamefälle könnte in diesem Fall eintreffen?

  • Hallo,


    Zitat

    die Erstausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung beruhte
    der Auszubildende von seinen Eltern in einen für ihn unbefriedigenden Beruf gedrängt wurde


    Abgesehen davon haben die Eltern ja "nur" einen Bachelor unterstützt und sind mit ihren Pflichten damit deutlich unterhalb eines normalen Studiums (also z.B. mit Masters) geblieben.


    Aber bevor wir hier weiter in die Glaskugel schauen, sollte einfach ein Antrag auf BaföG gestellt werden. Dann wird das Amt das mit dem Unterhalt abklären.


    Gruß!


    Gruß!

  • ... Jetzt will sie eine Schulische Ausbildung zur Logopädin machen. Diese Kostet 390€ im Monat, sie braucht eine Wohnung am Ausbildungsort und kann nebenher vermutlich wenig/kein Einkommen erzielen,..... Danke im Voraus.

    Hallo, die 390 Euro für die Monatsraten kommen dann von Dir? Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sie das nur mit BAföG stemmen will. dms


  • Wieso "nur" den Bachelor? Was ist daran weniger unterstützend, wie wenn man eine 3 Jährige Ausbildung zum Stukkateur unterstützt, bei der der Azubi sogar noch weniger Unterstützung braucht, da er selbst Geld verdient? Was ja bei mir der Fall war und zu erfolgreicher Vorausleistung ohne Klage geführt hat.


    Hallo, die 390 Euro für die Monatsraten kommen dann von Dir? Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sie das nur mit BAföG stemmen will. dms


    Hierbei geht es zuerst mal nur um die Absicherung, falls wir uns trennen und sie dann alleine am Ausbildungsort und auf den kosten sitzt. Sie könnte während der Ausbildung bei mir Wohnen.


    Die Frage ist doch, ob es nach dem Bachelor überhaupt noch BAföG gibt.


    Gibt es das nicht? Es ist eine Staatlich anerkannte Schule, auf deren Homepage steht man bezieht Schüler Bafög wenn man dort zur Schule geht. Hat das einen Einfluss?

  • Sie hat aber doch ein Studium bereits hinter sich oder?


    Aber wie will sie denn 390 € an Schulgebühren tragen, wenn Ihr euch trennt? BAföG sind, wenn sie was bekommen sollte, höchstens 465,00 €. Ich glaube mit 75,00 € ist an eine Wohnung und alles was dazu gehört wohl nicht zu denken.