Hallo,
meine Freundin hat ein Studium zum "Bachelor of Education" abgeschlossen. Hat dann jedoch nicht weiter den Master gemacht, weil sie sich während ihrer Bachelorarbeit gegen Beruf Lehrer entschieden hat, welchen ihre Eltern ihr damals bei vor beginn des Studiums Empfohlen/eingeredet haben. Jetzt will sie eine Schulische Ausbildung zur Logopädin machen. Diese Kostet 390€ im Monat, sie braucht eine Wohnung am Ausbildungsort und kann nebenher vermutlich wenig/kein Einkommen erzielen, da die Ausbildung sehr Zeitintensiv ist. Nun stellt sich die Frage ob es möglich ist in diesem Fall, falls sie aufgrund des Verdienstes ihrer Eltern kein Bafög erhält, möglich ist, einen Antrag auf Vorrausleistungen zu stellen? Die Überlegung dazu ist folgende:
Sie hat ihre Erstausbildung hinter sich (Bachelor of Education). Diese wurde von den Eltern gefördert. Verfällt dadurch die Unterhaltspflicht? Ist es in diesem Fall möglich, dass die Eltern die Unterhaltszahlungen verweigern weil sie der Unterhaltspflicht für die Erstausbildung nachgekommen sind und die Vorrausleistung dadurch genhemigt werden?
Danke im Voraus.