Hallo Fachpublikum,
mein mittlerweile 28jähriger Sohn mcht mir finanziell Kummer.
Im September 2009 hat er nach Erlangung der Fachhochschulreife im Jahr 2007 den Ausbildungsgang "Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia" am International College in Paderborn erfolgreich absolviert. Während dieser Ausbildung habe ich Unterhalt geleistet.Dieser Abschluss hätte ihn zur Berufsausübung befähigt.
Abgesprochen war mit mir ein Jahr Ausland in GB um den Bachelor zu erlangen.
Stattdessen wird mein Sohn Zepterprinz, geht in den Hofstaat und macht ein Jahr nichts.
Dann schreibt er sich an der Uni Hannover für ein Informatikstudium ein welches er in 2014 mit Abschluss Bachelor abgeschlossen hat.
Seit 2009 habe ich keinen Unterhalt mehr gezahlt weil er eine Ausbildung zweimal macht. Hätte er in Paderborn ein Jahr weiter studiert, Bachelorabschluss 2010. Gleiches gilt nach erlangen der Fachhochschulreife. Wenn der direkt das Studium in Hannover angetreten hätte, Abschluss 2010 Bachelor.
Ich hatte jetzt nach Weihnachten den Gerichtsvollzieher im Haus mit einem Vollstreckungsbefehl von 5.800 Euro, Studentenwerk Hannover. Habe jetzt Vollstreckungsgegenklage eingereicht.
Wie geht es weiter? Was hab ich für Chancen.
Danke
hesebo