Kinderbetreuungszuschlag bei SGB II Leistungen angerechnet?

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  • Hallo zusammen,


    meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung des Kinderbetreuungszuschlags beim Jobcenter.
    Folgender Sachverhalt:
    Die Schülerin A macht eine förderfähige Ausbildung und hat 2 im Haushalt lebende Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie erhält auf ihren Grundbedarf von 465,00 Euro 198,00 Euro als Betreuungszuschlag. Die beiden Kinder erhalten zudem Leistungen vom Jobcenter, da sie neben dem Kindergeld über kein Einkommen verfügen. Aus dem Berechnungsbogen wird ersichtlich, dass der Gesamtbetrag von 663,00 Euro Ausbildungsförderung angerechnet wird. Die fiktive Bedarfsberechnung ergibt sogar, dass die Schülerin über ihrem Bedarfssatz liegt, so dass der den Bedarf übersteigende Teil nach Verrechnung mit dem Bedarf für Allleinerziehende auf die im Haushalt lebenden Kinder verteilt wird. Insgesamt wird kein einziger Euro als Freibetrag für die Schülerin gewährt.


    Kann das richtig sein?

  • Sowohl im BAföG als auch in den Fachlichen Hinweisen zum SGB II findet sich der Hinweis, dass der Kinderbetreuungszuschlag nicht als Einkommen angerechnet werden darf.


    § 14b Abs. 2 BAföG:

    Zitat

    Der Kinderbetreuungszuschlag bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt.


    Pkt. 5.4 Abs. 11 der Fachlichen Hinweise zu §§ 11-11b SGB II:

    Zitat

    Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet.