Hallo zusammen!
Ich habe an der Fernuniversität Hagen
vom 1.4.2012 bis zum 30.9.2013 = 3 Semester sowie
vom 01.04.2014 bis zum 30.09.2014 = 1 Semester
als Teilzeitstudent studiert.
In diesem Zeitraum habe ich keine Prüfungen absolviert und somit keine ECTS erreicht.
Gerne möchte ich dieses Studium als Vollzeitstudent wieder aufnehmen und Leistungen nach BAföG beantragen.
Nach § 15 BAföG werden Auszubildende an Hochschulen grundsätzlich bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer gefördert. Die Prüfungsordnung zum Studiengang sieht eine Regelstudienzeit von 12 Semestern in Teilzeit und 6 Semestern in Vollzeit vor.
Sollte mein Antrag auf Berufsausbildungsförderung erfolgreich sein,
in welchem Zeitraum wäre eine Förderung beim Studienstart 01.04.2015 möglich?
Zu welchem Zeitpunkt müsste ich gemäß § 48 BAföG einen Leistungsnachweis vorlegen und in welchem Umfang?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!