Schwerwiegende Gründe § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG

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  • Hallo,


    ich weiß, es wird nirgends vollständig stehen, aber was wird alles unter einem schwerwiegenden Grund verstanden?
    Sieht man bsp hier nach: http://www.******************/FAQ/paragraph/15.php [Baföeg-Rechner ],so steht dort


    Zitat

    15.3.3 Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere [...] das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist;


    Bei BAföG Förderungsdauer - Wie lange wird BAföG gewährt? steht dies nicht. Daher die Frage:


    Zählt das Nichtbestehen der Bachelorarbeit als schwerwiegender Grund? Es fällt nicht unter Nr. 4, da es keine Abschlussprüfung ist. Aber es ist eine Art Modulprüfung?


    Vielen Dank
    Grüße
    Chuck