Hallo,
im Normalfall werden bei solche Verträge zu Gunsten des Antragsstellers 10 Prozent abgezogen. Nur stellt sich mir die Frage, wenn ich von der Bank ein Schreiben erhalten sollte, dass ich beispielsweise zum Vertragsende jedes Jahr einen Zinsverlust von beispielsweise 100€ hätte, jedoch von der 10 Prozent Pauschalisierungsregel nur beispielsweise 200€ berücksichtigt werden, darf ich dann den höheren Verlust, welcher bis zum Vertragsende entstehen würde geltend machen bei der BaföG-Behörde?
Besteht je nach Höhe des Zinsverlustes auch die Möglichkeit dies als Härtefall zu deklarieren? - unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Vernunft (=wirtschaftliches Verwertungshindernis)