Hallo
Ich hab eine Frage, und zwar bin ich gerade in meiner Ausbildung zu Erzieherin. Nach den Sommerferien bin ich schon im 3. Lehrjahr. Ich habe für meine Ausbildung Meisterbafög beantragt was mir auch genehmigt wurde und zusätzlich Leistungen vom Jobcenter. Vor kurzem musste ich einen Weiterbewillungsantrag beim Jobcenter stellen, es kam ein Bewilligungsbescheid zurück indem steht, das mir ab August 2014 der Anteil des KFW-Darlehens angerechnet wird. Ich fand das seltsam, da es die ganze Zeit vorher nicht angerechnet wurde und habe dort angerufen und gefragt warum dies jetzt so ist. Die Bearbeiterin meinte dort, das sich das jetzt geändert hätte und das Darlehen der KFW Bank nun auch angerechnet werden müsse und als Einkommen zähle. Ist das richtig so? Von meiner Bafög-Stelle aus wurde mir wiederrum was anderes gesagt und zwar das der Teil des Darlehens nicht anrechenbar sei, weil es sich um einen Kredit handle, der zweckbestimmt ist und zurückgezahlt werden müsse. Dieser Betrag dürfe nicht angerechnet werden.
Ich bin diesbezüglich jetzt etwas verwirrt. Es konnte mir auch keiner genaueres sagen oder ob man sowas irgendwo nachlesen könne. Deswegen frage ich hier mal nach, ob das so rechtens ist ud sich da wirklich was geändert hat?
Danke schon Mal