Liebe Alle,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe am 28. Februar diesen Jahres mein Studium abgeschlossen. Mein ursprünglicher Bafög- Bescheid war auch genau bis dort hin ausgestellt, bis Februar 2014 (inklusive Februar).
Nun erhielt ich einen Änderungsbescheid, in dem festgelegt wurde, dass die Förderungsdauer rückwirkend nur noch den Januar umfasst und ich den kompletten Februar zurückzahlen soll (Höchstsatz). Begründung: Das Studium wurde im Januar abgeschlossen.
Zuerst war ich total verunischert, wieso das Bafög Amt nun besser weiss als ich, wann ich mein Studium abgeschlossen habe - aber folgendes ist passiert:
Ich habe Ende Januar meine letzten beiden Prüfungen absolviert, am 30.01. um genau zu sein. Diese Prüfungen waren schriftlich und wurden natürlich nicht sofort überprüft und eingetragen.
Die Überprüfung der Klausuren zog sich bis Mitte Februar. In dieser Zeit war also ungewiss, ob ich das Studium überhaupt bestanden hatte....ich konnte mich nicht für einen Job bewerben, ich konnte mich auch nicht exmatrikulieren und musste eingeschrieben bleiben. In der Tat hatte ich im Februar selbst nur noch "wenig" zu studieren, aber mein Studium war eben nicht beendet - zumindest nicht aus meiner Sicht.
Genau darauf bezieht sich aber das BAfög Amt. Das Studium gelte als beendet, wenn alle Prüfungen absolviert wurde. Und dabei würde für sie nur das Prüfungsdatum zählen und nicht, wann die Prüfung letztlich korrigiert und als bestanden gelten.
Nun meine konkrete Frage:
Hat jemand mit einer ähnlichen Situation erfahrung?? Sieht jemand eine Möglichkeit, erfolgreich gegen den Änderungsbescheid vorzugehen? Hat jemand weitere Ideen, was ich tun könnte?
Ich meine, ich konnte im Februar ohne die Auszahlung des Bafög Amts gar nicht überleben, ich war ja noch eingeschrieben, hatte meine Abschlussurkunde noch nicht (eben weil die Prüfungen noch offen waren) etc.etc....
Und auch so ist eine sofortige Rückzahlung von 650 Euro irgendwie mal GAR nicht leistbar, auch jetzt nicht, wo ich Vollzeit arbeiten gehe....
Vielleicht kennt jemand einen Paragraphen auf den ich mich bezoehen könnte bei meinem Widerspruch...
Ich bin für jede Hilfe echt dankbar!
Liebe Grüße
Die Kathrin