Studiengebühren in Holland und Unterhalt?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hey,
    ich studiere ab August 2014 und kriege dann von meinem Vater Unterhalt, meine Mutter ist nicht leistungsfähig daher wird mein vater(3,100 netto) den unterhalt von 670-184= 486€ selbst aufbringen. Allerdings werde ich mit diesem geld nicht auskommen, ich studiere in holland und da krieg ich nicht mal din zimmer zum wohnen bei weniger als 350euro, zudem muss ich noch 1906euro studiengebühren aufbringen was in 8 raten à ca. 250euro fällig wird.
    D.h. ich zahle allein für wohnung und studiengebühren 600euro monatlich und hätte dann noch lächerliche 70euro zum leben. Klar habe ich bafoeg beantragt aber ich weiss da noch nich, ob und wie viel ich kriege. Im internet steht dass die eltern verpflichtet sind zusätzlich zum mindessatz von 670euro die studiengebühren zu entrichten(kv bin ich über meine eltern) mein vater sagt jetzt, er sieht es nicht ein die studiengebühren zu zahlen,
    kann er da einfach nein sagen?


    Habe ich durch mein auslandsstudium einen gesteigerten bedarf oder so?

  • Hallo,


    Zitat

    Im internet steht dass die eltern verpflichtet sind zusätzlich zum mindessatz von 670euro die studiengebühren zu entrichten


    Schlechte Quelle, weil falsche Aussage. Es gibt ein einsames Urteil des OLG Koblenz, nach dem die Semestergebühren tatsächlich zum Unterhalt dazu gehören. Jedoch handelt es sich bei einem OLG nicht um ein Bundesgericht, womit das Urteil allenfalls im Amtsbezirk des OLG Koblenz von Bedeutung ist. Im übrigen gibt es mit dem Sommersemester 2014 in keinem Bundesland mehr irgendwelche Studiengebühren, womit also Dein Vater, wenn Du in D studieren würdest, diese Belastung so oder so nicht hätte. Dass Du im Ausland studieren willst, dürfte Deine private Entscheidung sein - es gibt für Dich aber auch die Möglichkeit, in D zu studieren, womit ich auch bei einer Klage gegen Deinen Vater eher schlechte Karten für Dich sehe.


    Gruß!

  • Hallo,
    die zusätzlichen Studiengebühren müssen von den Eltern gezahlt werden und sicher kannst du in Holland studieren (freie angemessene Studienwahl und -ort). Du solltest schnellstmöglich einen BaFöG Antrag stellen vllt hast du einen Anspruch - bei positivem Bescheid erhälst du auch für ein Jahr die komplette Studiengebühr (die du auch nicht zurückzahlen musst). Darf ich fragen , warum deine Mutter nicht leistungsfähig ist? Lass dich doch mal vom Jugenamt beraten.
    LG

  • Hallo,


    Zitat

    die zusätzlichen Studiengebühren müssen von den Eltern gezahlt werden


    Nein. Aber das hatte ich bereits geschrieben.


    Zitat

    Lass dich doch mal vom Jugenamt beraten.


    Wozu sollte denn das Jugendamt beraten? Und wieso sollte das Jugendamt für irgendwas im konkreten Fall zuständig sein? Du kennst nicht mal das Alter des Fragestellers - und gibst dann solche recht sinnlose "Rat"schläge...:confused:


    Gruß!

  • Wenn deine Eltern pflegebedürftig wären und würden sich lieber kostenintensiv im Ausland pflegen lassen, würdest Du dann die Mehrkosten dafür tragen, obwohl Sie in Deutschland die gleichen Leistungen bekommen würden?
    Du bist jung und könntest die Mehrkosten für deine Ausbildung ggf. selber finanzieren.
    Deine Eltern sind alt und wären auf DICH angewiesen.
    Wie fändest Du es, wenn man dich gesetzlich dazu verpflichten würde, diese Mehrkosten zu übernehmen?