Leistungsnachweis 2 Semester später erbringen möglich?

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  • Hi Leute,


    Ich habe nach dem Abitur 2 Semester Wirtschaftsinformatik an einer Universität studiert, wechselte dann den Ort und habe an einer FH neu angefangen (1. Semester), da ich mir nicht wirklich viel anrechnen lassen konnte.
    Dies wurde nicht als Fachrichtungswechsel gesehen, womit ich logischerweise nach dem 2. Semester an der FH bereits 4 Semester nachweisen musste. Nun hatte ich 2 Semester lang natürlich kein Bafög, bin also auf Wohngeld umgestiegen. Könnte ich nun, nach meinem 4. Semester den Leistungsnachweis erbringen und erneut Bafög beantragen oder ist dies nun für den gesamten Bachelor nicht mehr möglich? Es geht mir hierbei eigentlich nur um das Auslandsbafög, welches ich im 6. Semester wohl sehr gut gebrauchen könnte.


    Liebe Grüße,
    Christian

  • Wenn Dir nach dem FRW die Förderung versagt wurde, dann gilt das für den ganzen Studiengang.
    Wenn Dir die Förderung wg. fehlender Leistungsnachweise versagt wurde, dann mußt Du - vor einer Zahlung - die Leistungen aller bisherigen (auch der nicht geförderten) Semester vorlegen (also sechs Semester).
    Und das gilt auch für das Auslands-BAföG; Dir wurde die Förderung "dem Grunde nach" versagt.
    franjo

  • Hi,
    Also kann ich da gar nichts mehr dran tun? Wirklich fair finde ich den ganzen Sachverhalt nicht, was mir natürlich auch nichts nützt :/.
    Wenn mir bei einem Hochschulwechsel nicht genügend angerechnet werden kann um direkt weiter zu studieren, kann ich da ja nicht wirklich viel dran ändern.


    Gruß,
    Christian

  • Was heißt fair?
    Finanzielle Leistungen erhält nur der Studi, der auch Leistungen erbringt.
    So steht es seit 1971 im BAFöG. Zu Beginn waren die Regelungen sehr viel härter und unerbittlicher!


    Wenn Dir bei einem HSW nicht genug angerechnet wird, dann hast Du das Problem und nicht die Allgemeinheit.
    Wiederholungssemester gelten als Fachsemester. Eventuell hast Du Dir zu viel Semester anrechnen lassen?
    Oder mußtest Dir die Vielzah lder Semester anrechnen lassen, damit Du nach einem FRW "nur" zwei Semester verloren hast?
    Also einen glasklaren FRW nach dem vierten Semester und ohne den "unabweisbaren Grund"?


    Wenn der HSW mit einem FRW erfolgt, dann sollte sich Studi im Voraus entsprechend erkundigen.
    Lies Dir doch einfach ´mal die §§ 15 Abs. 3 BAföG und 48 Abs. 2 BAFöG durch. Eventuell findest Du da noch eine Lösung?


    franjo

  • Ne, fair meinte ich in dem Sinne, dass wenn ich an der Uni Informatik studiert hätte, ich keinerlei Probleme mit dem Wechsel gehabt hätte. Nur weil nun die beiden Studiengänge gleich heißen, hab ich eben keinen Fachrichtungswechsel, obwohl sich gerade Wirtschaftsinformatik sehr sehr stark an den verschiedenen Hochschulen unterscheidet (deswegen konnte ich auch einiges nicht anrechnen lassen, weil es diese Fächer an der aktuellen Hochschule einfach nicht gibt, dementsprechend gibt es an der neuen Hochschule viele Module, welche es an der alten nicht gab).


    Bin durch keine Klausur gefallen und habe an beiden Hochschulen einen sehr guten Schnitt, was mir natürlich auch nichts hilft.


    Klar ist das meine Schuld, habe mich auch vorher diesbezüglich informiert - gab aber keine wirkliche Alternative, da der Ortswechsel unabdingbar war (Familie, erster Hochschulstandort war 600km entfernt).


    Finde es halt nur blöd, dass das einfach an dem Namen des Studienganges festgemacht wird und nicht an dem eigentlichen Inhalt.


    Hatte nur gehofft, dass es speziell wegen dem Auslandsbafög eventuell noch eine Möglichkeit der Förderung gibt.


    Inlandsbafög ist gar nicht nötig, da ich eh mehr Wohngeld kriege, als ich ehemals Bafög bezogen habe.
    Ansonsten muss ich wohl mal nach geeigneten Stipendien für ein Auslandssemester schauen.


    Gruß,
    Christian

  • Es wird nicht an den Namen des Studienganges festgemacht.
    Du als Studi mußt dafür sorgen und entsprechende Nachweise vorlegen, daß es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Studiengänge handelt.
    Dazu solltest Du Dich mit der PO ausstatten und zum Prüfungsamt gehen und anschließend beim STW das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.
    Die MA vom STW haben weder die PO auf dem Schreibtisch noch können sie die Semestereinstufung korrigieren.
    Das ist einzig und allein eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Prüfungsamt.


    Versuche es!


    franjo

  • Ah okey, diese Möglichkeit habe ich? Könnte schon durch das Modulhandbuch des Studiengangs an der Uni belegen, dass es da einige Unterschiede zu unserem Studienplan gibt. Habe schon etliche male mit dem Bafögamt telefoniert, diese Möglichkeit wurde mir jedoch nie aufgezeigt.


    Falls ich dadurch nun z.B ein Semester gewinne, gibt es irgendwelche Härtefallregelungen o.Ä. um ein Semester mehr Zeit für den Nachweis der Prüfungsleistungen zu bekommen? Damit wäre mir ja schon sehr viel geholfen.


    Vielen Dank schonmal für deine Hilfe!

  • Das mußt Du mit dem Prüfungsamt klären!
    Und nur wenn die Semestereinstufung mit dem PA korrigiert wird, könntest Du eine Chance beim STW haben.
    Dann kommt es auch darauf an, wie viel Semester durch den Wechsel "verloren" hast.
    Sollten es z. B. drei Semester sein, dann mußt Du den wichtigen Grund für den Wechsel begründen.
    Sollten es mehr als drei Semester sein, dann mußt Du den unabweisbaren Grund erklären und belegen können.
    Das STW ist nicht für die Einstufung zuständig.
    Ich persönlich glaube nicht, daß Dir mit einer anderen Einstufung geholfen sein wird und dadurch "Förderungswürdig" wirst.


    franjo

  • Naja wie gesagt. Habe 2 Semester an der Uni studiert und bin dann gewechselt, habe also 2 Semester "verloren". Ich werd bei meinem Bafögberater und dem Prüfungsamt auf jeden Fall mal nachfragen, werde aber höchst wahrscheinlich den Weg über ein Stipendium o.Ä. gehen.