Schülerbafög (abendrealschule), vater zahlt keine Unterhalt

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  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eben beim surfen diese wunderbare Seite entdeckt und musste mich sofort anmelden.
    Ich bräuchte euren Rat.


    Meine Situation sieht so aus:
    Ich besuche momentan die Abendrealschule seit letztem Jahr (02.13) und bekam bis Januar den Höchstsatz ohne Versicherungen - 27,54€, da mein Vater noch Unterhaltspflichtig ist.
    Ich habe meine eigene Wohnung darum auch der Höchstsatz.
    Nach etlichen Versuchen meinen Vater (den ich seit Jahren nicht mehr gesehen habe) ins Gewissen zu reden, musste ich diesen Fall nun an einen Anwalt weiterzugeben.
    Seit Februar 14 schuldet er mir nun monatlich 107,31€.
    Wenn man bis heute alles zusammen zählen würde, kommt eine enorme Summe dabei raus.
    Nun da ich diesen Fall an einen Anwalt weitergegeben habe, sagt dieser zu mir, dass ich eventuell keine Ansprüche auf Unterhalt hätte, da ich knapp über einem Jahr schulisch pausiert habe bevor ich auf die jetzige Schule gekommen bin.


    Nun meine Frage...wie kann er sowas behaupten, wenn mir das Bafög Amt schreibt, dass mein Vater das zu bezahlen hat, aber er der Meinung ist, dass dies nicht der Fall sein sollte?!


    Ich bin momentan einfach fix und fertig mit den Nerven, da ich auf dieses Geld angewiesen bin.


    Hattet ihr auch einmal so einen ähnlichen Fall, dass ihr mir einen Ratschlag geben könntet?


    Ebenso frage ich mich, wer seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, der Anwalt oder das Bafög Amt...


    Ich hoffe es antworten bald ein paar von euch.


    Mit freundlichen Grüßen A.

  • Tipp:
    1. Suche hier Forum unter den Begriff "Vorausleistungen § 36 BAföG".
    2. Trenne Dich vom Anwalt und gehe direkt zum BAFöG-Amt und beantrage Vorausleistungen. Das gilt ab Eingangsmonat!
    Dafür brauchst Du keinen Anwalt.


    Doch Unterhalt "rückwirkend" gibt es nicht. Wie willst Du begründen, daß Du rückwirkend bedürftig geworden bist.
    Viel Erfolg


    Franz-Josef

  • Danke für die rasche Antwort.
    Dieses Formular musste ich damals ausfüllen, als ich keine Auskünfte von meinem Vater erhalten habe.
    Das war ein ewiges hin und her, da mir dann auch mein Kindergeld mit eingerechnet wurde...


    Es ist ja nicht der Fall, dass es rückwirkend geforted wird, sondern, dieses Unterhaltszahlung wurde sofort von mir gefordert, aber dies wurde einfach ignoriert.


    Es muss doch ein Gesetz geben, dass ihn dazu bringen muss zu bezahlen - es kann ja nicht sein, dass man willkürlich Kinder auf die Welt setzt und sie einfach links liegen lässt...


    Ich werde gleich mal zum Amt gehen und fragen was die dazu meinen.
    Ich berichte euch auch darüber, falls nach mir jemand kommen sollte, der den gleichen Fall hat und ggf. Hilfe sucht.


    MfG A.

  • Es ist das gleiche Formular.
    Du hast den Teil "fehlende Unterlagen der Eltern" ausgefüllt.
    Und es wäre schon ganz gut, wenn Du Beweise hast, daß Du Deinen Vater zur Unterhaltszahlung aufgefordert hast.
    Z. B., indem Du ihm den BAföG-Bescheid ausgehändigt oder zugestellt hast?
    Ansonsten, fordere kurzfristig Deinen Vater schriftlich zur Zahlung auf.


    Gleichzeitig besorgst Du Dir das gleiche Formular und trägst den Teil der "Unterhaltsverweigerung etc." ein.
    Und das Kindergeld wird bei Vorausleistungen mit angerechnet.
    Das Kindergeld steht den Eltern zu, wenn sie Unterhalt leisten.
    Du kannst bei der Kindergeldkasse einen sog. "Abzweigungsantrag" .. oder so... stellen.:confused:
    Dann würde nicht Dein Vater - der ja keinen Unterhalt leistet - das Kindergeld bekommen, sondern Du selbst.
    Doch Du mußt Dich selbst darum kümmern!
    Und bzgl. Unterhalt von den Eltern... ein Anwälte haben i. d. Regel keine Ahnung von der "spezialgesetzlichen Reglung des Bafög".
    Und das :rolleyes: lassen sie sich auch noch gut bezahlen. Und eine Ausbildungspause von einem Jahr ist nicht Unterhaltsschädlich.


    Dein Weg ist OK, zuerst zum BAFöG-Amt und Vorausleistungen beantragen und anschließend zur Kindergeldkasse.
    Bzgl. Überleitung von Kindergeld... dafür gibt es hier im Forum Spezialisten ;), welche sich eventuell auch noch melden.


    Und, berichte hier!


    franjo

  • Hallo,


    Zitat

    Es muss doch ein Gesetz geben, dass ihn dazu bringen muss zu bezahlen - es kann ja nicht sein, dass man willkürlich Kinder auf die Welt setzt und sie einfach links liegen lässt...


    Gibt es - inklusive kostenloser Wohnungsdurchsuchung, Erzwingungshaft, Abbruch jeglicher Familienbeziehungen und weiteren Extras als sehr schlagkräftige Keule: § 170 StGb. Weiß jeder gute Anwalt...


    Gruß!

  • So..ich war nun beim Bafög Amt und die meinten eine Vorrauszahlung würden die mir nicht empfehlen, da ich sonst am ende mit weniger Geld da stehen werde.
    Die konnten mir allgemein dort nicht weiter helfen - es hieß bloß blah blah nicht unsere Angelegenheit, dass muss man Zivilrechtlich einklagen.


    Morgen früh hab ich nochmals einen Termin bei meinem Anwalt und ich hör mir mal an welche § der mir auftischen wird und knfrontiere ihn dann mit dem was Hoppel geschrieben hat.
    Es kann ja nicht sein, dass mein Vater nun mehr verdient und ich dadrunter leiden muss.
    Ach ja das mit dem Kindergeld wurde direkt so geregelt, dass es auf mein Konto überwiesen wird.


    Momentan geht es mir bloß darum, dass mein Vater den Unterhalt zahlt, damit ich nicht in die Miesen gerate (wobei das schon langsam angefangen hat).


    A.


  • ....
    Es kann ja nicht sein, dass mein Vater nun mehr verdient und ich dadrunter leiden muss.
    Ach ja das mit dem Kindergeld wurde direkt so geregelt, dass es auf mein Konto überwiesen wird.
    .....


    Hallo,
    vorab um Dich zu verwirren,
    hier läuft sogar alles richtig.


    Kindergeld


    Kindergeld wird an Dich ausgezahlt; Du bist anscheinend nur der Zahlungsempfänger.
    Das ist was anderes wie eine Überleitung/ Abtretung des Kindergeldes.
    Unterhaltsrechtlich jedoch ist dies von Relevanz.
    Die Leistung Kindergeld steht eigentlich den Eltern zu. Leiten diese das Kindergeld an die Kinder weiter,
    oder lassen es direkt an die Kinder auszahlen, so wird aus dem Geldschein plötzlich Unterhalt.


    Dein Vater schuldet monatlich 107,31 €, gleichwohl erhälst Du monatlich 184,00 € (in Form von Unterhalt).
    Was soll da dein Vater noch zusätzlich bezahlen, im Gegenteil müsstest Du pauschal gesagt, was zurückerstatten.;)


    So..ich war nun beim Bafög Amt und die meinten eine Vorrauszahlung würden die mir nicht empfehlen, da ich sonst am ende mit weniger Geld da stehen werde.
    Die konnten mir allgemein dort nicht weiter helfen - es hieß bloß blah blah nicht unsere Angelegenheit, dass muss man Zivilrechtlich einklagen.
    ....


    Auch wenn Du es nicht verstehst/ aktuell verstehen kannst, dass Amt hat Dir sogar weitergeholfen und den richtigen Hinweis gegeben.


    Bei einer Vorauszahlung wird zunächst ohne das anzurechnende Einkommen des Vaters neu berechnet.
    Allerdings wird das Kindergeld als Einnahme zur Minderung des Bedarfes in die Berechnung einbezogen.
    Mathematisch: (bisheriges BAföG) + (107,31 vom Vater) - (184,00 weitergeleites Kindergeld)= neues BAföG


    bisheriges BAföG ist höher als neues BAföG


    Würde es sich um BAB handeln, wäre der Antrag auf Vorausleistung abzulehnen (keine Gefährdung der Ausbildung).


    Willst Du also die 107,31 € haben, bliebe tatsächlich nur noch der weg über das Zivilrecht.


    ...
    Morgen früh hab ich nochmals einen Termin bei meinem Anwalt und ich hör mir mal an welche § der mir auftischen wird und knfrontiere ihn dann mit dem was Hoppel geschrieben hat.
    ....


    Für den zivilrechtlichen Weg ist ein Anwalt nicht verkehrt. Der wird aber auch nach unterhaltsrechtlichen Regeln den Fall neu beurteilen.
    grundsätzlicher Anspruch nein; wenn ja dann
    unterhaltsrechtlicher Bedarf (in etwa so 670 abzgl. BAföG abzgl. Kindergeld abzgl. weitere Einkommen)
    und
    und
    und


    Was nützen dir Paragraphen - das was sich hier abspielt, steht auch alles in den Paragraphen.


    Übrigens dürfen Ämter nur zu Ihren Angelegenheiten rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.


    .... - es hieß bloß blah blah nicht unsere Angelegenheit, .....


    Ungeachtet aller persönlichen Probleme,


    ....
    Es kann ja nicht sein, dass mein Vater nun mehr verdient und ich dadrunter leiden muss.
    Ach ja das mit dem Kindergeld wurde direkt so geregelt, dass es auf mein Konto überwiesen wird.


    Momentan geht es mir bloß darum, dass mein Vater den Unterhalt zahlt, damit ich nicht in die Miesen gerate (wobei das schon langsam angefangen hat).


    A.


    solltest Du versuchen, mit kühlen Kopf an die Lösung zu gehen.
    Ich denke, die liegt evtl. in der Überprüfung der Ausgabenseite.


    dms