Studium 2x abgebrochen (OHNE BAföG), jetzt berechtigt? | 30 Jahre = elternunabhängig?

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  • Ich möchte zum kommenden Wintersemester ein Studium an der FH in Köln beginnen.


    Ich denke, dass man bei einem sog. "Vollzeitstudium" nicht mehr als 400€ nebenher verdienen kann, also werde ich auf BAföG angewiesen sein. Deshalb 2 Fragen / folgendes Szenario:



    - Gilt das Studium als "Erststudium"?


    Ich habe Abitur aber keine abgeschlossene Ausbildung. Ich war 4 Semester in Berlin und 1 Semester in Köln (Universität, nicht FH) immatrikuliert, OHNE dabei BAföG zu beziehen und habe beide Male das Studium abgebrochen. Ich stelle somit meinen ersten BAföG-Antrag überhaupt. Ist diese Vorgeschichte ausschlaggebend bzw. sollte ich es überhaupt erwähnen???



    - Ist mein BAföG automatisch elternunabhängig, wenn ich ...


    ... zu Studienbeginn 30 Jahre alt bin,
    ... in der Zeit zwischen 2006 und 2013 freiberuflich aktiv war, wenn auch mit stark variierendem Einkommen,
    ... die Kommunikation zu meinen Eltern sowieso eher gestört ist.



    ich bin DANKBAR für jede Antwort und jeden Tipp !!! :)

  • Guck dir mal § 7 Abs. 3 an, da findest du Antworten zu deinen Abbrüchen.
    Es ist egal, ob das jetzt dein Erstantrag ist. Du kannst das BAföG nicht aufsparen und ja du musst es angeben, du hast nämlichen einen schulischen und beruflichen Werdegang vorzulegen.

  • Hey Sandy, danke für die schnelle Antwort!


    Leider habe ich bei § 7 Abs. 3 weniger Antworten als mehr noch mehr Verwirrung gefunden.
    Was bedeutet, ich könne "das BAföG nicht aufsparen"?


    Ich werde den Eintrag natürlich auf jeden Fall einreichen. Ich war zwar immatrikuliert, habe aber parallel auch gearbeitet, was meinen Lebenslauf also lückenlos macht. Ich "müsste" es also nicht angeben. Prüfen die nach, ob ich irgendwo mal immatrikuliert war, auch wenn ich zuvor nie BAföG bekommen habe? Wäre doch absolut bescheuert, wenn ich das deswegen nicht bekommen würde..

  • Du warst insgesamt fünf Semester eingeschrieben.
    Ob Du die Vorlesungen besucht hast und event. sogar Klausuren geschrieben hast oder ob Du während der Studienzeit gearbeitet hast, ist total unwichtig. Ebenso ist es total unwichtig, ob Du schon BAföG bekommen hast und/oder einen Antrag gestellt hast. Du warst "dem Grunde nach" BAföG berechtigt. Ob Du der Höhe nach einen Anspruch gehabt hättest, wird erst an zweiter Stelle geprüft.


    Entscheidend ist nur die Zeit der Einschreibung.
    Und das bedeutet, dass Du insg. zwei Fachrichtungswechsel (FRW) zu begründen hast.
    Bei einem Wechsel nach dem dritten Semester ist z. B. ein unabweisbarer Grund erforderlich.
    Du hast das Recht einen Antrag zu stellen. Du brauchst keine Einkommensunterlagen Deiner Eltern mit einreichen.
    Den "Ablehnungsbescheid nach zwei Fachrichtungswechsel ohne anerkennbare unabweisbare Gründe" ist elternunabhängig.


    franjo