Ist der Bescheid so richtig ?

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  • Hallo zusammen,


    meine Tochter (20) hat diese Woche ihren Bescheid bekommen - Anspruch 35€.
    Sie wohnt nicht mehr zu Hause - sondern in der Eigentumswohnung ihres Freundes.
    Einkommen hat sie keins gemäß BaföG - sie arbeitet auf 400 € Basis.
    Von April bis Juli 2013 hat sie monatlich 75 € und ab August bis März 2014 122 € bekommen.
    Sie macht eine Ausbildung an einer privaten Schule, die wir monatlich mit 430 € bezahlen + aktuell 150 € finanzielle Unterstützung.
    Zahlen aus dem Bescheid:
    Gesamteinkommen Eltern - monatlich - 3.324,96
    anrechnungsfrei -1.605
    Freibeträge - -859,98
    anrechenbares Einkommen 859,98
    zu verteilen auf 2 Auszubildene
    auf den Antragsteller 429,99
    Gesamtbedarf 465


    Förderungsbetrag 35


    Ist das jetzt wirklich richtig das wir aus den 2.464,98 € schon die Schule und finanzielle Unterstützung - von unseren laufenden Kosten wie Miete ect. gar nicht zu reden zahlen müssen und oben drauf noch einmal 429 € ?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    Zitat

    das wir aus den 2.464,98 € schon die Schule


    Schulkosten haben nichts mit BaföG zu tun und werden nicht bei Eurem Einkommen berücksichtigt, sind also private Sachen von Euch und Eurer Tochter. Die Schulkosten stellen auch kein Unterhalt im Sinne des Lebensunterhaltes dar. Insofern zahlt Ihr derzeit 150 € Unterhalt, müßtet aber 429 € an Eure Tochter zahlen.


    Gruß!

  • @ hoppel
    Vielen Dank für die rasche Antwort - leider gibt unser Konto diese Summen nicht her
    Kann es sein das hier nur Standardwerte genommen werden - ich habe in 2013 allein 4750 € Werbungskosten angesetzt (verbringe 700 km in der Woche auf der Autobahn um zur Arbeit zu kommen und wieder zurück)
    Miete, Kredite, Versicherungen, Strom ect alles aus den 2464 € zu zahlen - dann bleibt uns ein Betrag von 600 € für den Lebensunterhalt - da ist der Sprit dann noch nicht drin
    Muss das reichen für zwei ?
    Und die private Schule machen wir ja nicht zum Spaß - es gibt nur 2-3 staatliche Schulen in ihrer Fachrichtung hier in der Nähe - da ist sie nicht genommen worden - also besser für die Ausbildung zahlen, als gar keine Ausbildung
    Also ist der Bescheid an sich richtig und ich muss nicht bei dem Sachbearbeiter auflaufen, warum sich die Zahlen so verändert haben ?


    Gruß

  • Die Werbungskosten wurden im Einkommensteuerbescheid steuermindernd berücksichtigt.
    Beim BAföG kommt es auf die "Summe der Einkünfte" an. Abzüglich Steuern und Pauschalen für die soziale Sicherung.
    Also, weniger Steuern gezahlt bedeutet, ein höheres Einkommen.
    Schulgeld gibt es nicht beim BAFöG. Wenn es eine berufsbildende Schule ist, dann kann ab dem 2. Schuljahr der Bildungskredit in Anspruch genommen werden. Schulden (Kredite) und Mieten bleiben (zu Recht) unberücksichtigt.


    Und somit, die Berechnung stimmt und ist nicht zu beanstanden.
    Und die Werbungskosten 2013 haben nichts mit dem jetzigen Antrag zu tun, da im Jahre 2014 die Einkünfte (Steuerbescheid) aus dem Kalenderjahr 2012 maßgeblich sind.


    franjo

  • @ franjo
    OK in 2012 waren es 4500 € an Werbungskosten
    Wichtig war mir nur ob das so stimmt
    Obwohl ich so einiges nicht nachvollziehen kann - aber das ist wie mit Steuerrecht - kein Wunschkonzert
    Gut das unsereTochter nicht auf den vollen Unterhalt besteht - zahlen ihr jetzt den Ausgleich zu den 122 € bisher und gut ist
    Sie sieht es ähnlich wir wir - das wir mit 430 € Schulgeld und 250 € Unterhalt unser Soll erfüllen


    Vielen Dank für die Antworten

  • @ siebenmeilen,


    ich verstehe Dich! Es sind schon fette Beträge, welche die Eltern zu zahlen haben. Und Schulgeld i. H. von 430 € monatlich :(
    Das sind 1.849 € im halben Jahr (= Semester).


    Studis sind damals erfolgreich "auf die Straße" gegangen, weil sie max. 500 € Semestergebühren im Semester = 83,33 € monatlich, nicht einverstanden waren bzw. sich finanziell überfordert und ungerecht behandelt etc. fühlten. Ein interessantes Wahlkampfthema :rolleyes:


    Schüler haben leider keine Lobby.
    Es gibt zu wenig staatliche Ausbildungsplätze, so daß private Schulen mit der staatlichen Anerkennung rd. 4- 500 € im Monat an Gebühren nehmen können.


    In diesem Sinne... ach ja, es gab in NW sogar Hochschulen mit nur rd. 50 € per Monat an Studiengebühren. Für gab es sogar günstige Studiengebühren-Darlehn.:eek:


    In diesem Sinne


    franjo

  • @ franjo


    ich komme da auf 2580 im halben Jahr
    von denen ich 30% absetzen kann
    allerdings den Unterhalt gar nicht - sagt die Steuertante
    und ich muss im Moment immer noch damit rechnen das unser zweites Kind sich auch mit Ansprüchen meldet
    und mit 800 € Miete - 400 € Kreditrückzahlung - 100 € Strom/Telefon/GEZ - 150 sonstige Versicherung
    wird es schon knapp
    ja - mein Wunsch wäre es auch mehr staatliche Schulen gerade im Bereich Physiotherpie
    aber wir zahlen es gerne
    verstehen halt nicht die unterschiedlichen Berechnungen
    75 € von April 2013 - Juli 2013
    120 € von August - März 2014
    und jetzt nur 35 € ab April 2014
    so doll haben sich unsere Einkommen nicht verändert


    LG