Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen, steht mir BaFög zu ?

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  • Also, ich bitte um eure Hilfe dazu schilder ich euch erstmal mein Problem,
    Also ich habe nur noch meinen Vater, meine Mutter ist vor 3 Jahren verstorben, ich habe 2008 die Realschule abgeschlossen, danach war ich 1 Jahr auf dem TG, habe es dann allerdings abgebrochen auf Grund familiären Probleme, ich habe mich danach entschlossen von 10.09 bis 12.10 Freiwilligen Wehrdienst zu leisten, und habe Oktober '11 eine schulische Ausbildung zum Grafik Designer angefangen mit dem Ziel meine allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen und eine Berufsausbildung zu machen die mir Spaß macht, wohl mit dem wissen, das ich danach nicht in dem Beruf arbeiten werde.


    Jetzt schließe ich dieses Jahr die Ausbildung ab, und erlange auch meine FH Reife (welche voraussichtlich mit "2" bestanden wird, ich werde mich dann für einen Studiumplatz als Wirtschaftsingenieur bemühen, da sich in diesem Studiengang mein eigentliches Interesse widerspiegelt.



    So nun zum Problem, wie finanziere ich mir mein Studium was kann ich beantragen ? Ich werde für das Studium umziehen, ich beziehe bereits Halbwaisenrente in Höhe von 60€ und mein Kindergeld behält mein Vater, dieser geht nächstes Jahr in Rente in ist immoment Arbeitslos, hat bis vor 2 Jahren aber noch sehr gut verdient, da er selbst Ingenieur ist/war. Er aber ist der Meinung er will mir keinen Unterhalt zahlen da wir eh nicht mit Geld umgehen können, und mein Anspruch auf Bafög ja erlischt da er zu viel verdient hat, und er ja den Unterhalt für meine Erstausbildung bereits geleistet hat. Da er in Deutschland kaum bis keine Rente erwarten kann da er 30 Jahre lang selbstständig war, und vor 10 Jahren Insolvenz anmelden musste, spart er jetzt all seine Einnahmen als Rente, und pocht darauf mir nichts zahlen zu müssen für mein Studium.


    Des weiteren wohnen meine beiden Brüder auch mit mir bei ihm (sind zu 4. in einer 3 Zimmer Wohnung...), einer hat zum 2. mal seine Ausbildung abgebrochen und führte diese jetzt im 3. Versuch weiter (2.LJ Einzelhandel) der andere ist seit 3 Jahren arbeitslos, hat nichts gelernt und sitzt zuhause rum. Er muss also zusätzlich zu mir auch sie versorgen.



    Habe ich unter diesen Aspekten irgendwie eine Möglichkeit das ich unabhängig des Einkommens der Eltern Bafög oder Leistungen bekomme so das mein Studienerfolg garantiert ist und ich nicht über die 450€ hinaus nebenher arbeiten muss ?
    Hoffe es ist irgendwie verständlich geschrieben, bei fragen schreibt einfach ich versuche sie zu beantworten :/


    danke im voraus.


    S.Schmidt

  • Du kannst BAföG beantragen. Höchstbetrag = 597 €. In diesem Betrag ist der Mietanteil enthalten.
    Elternunabhängiges BAföG bekommst Du nicht, da Du nach einer betrieblichen Ausbildung (mind. 36 Monate) nicht noch weitere 36 Monate erwerbstätig warst.
    Doch Du kannst - egal ob BAföG oder nicht - den KfW-Studienkredit beantrage. Max. 650 €.


    Wenn Dein Vater vor zwei Jahren noch gut verdient hat, dann könnt Ihr gleichzeitig einen "Antrag auf Aktualisierung" stellen.
    Dann würde vom jetzigen (niedrigen) Einkommen der BAföG-Satz errechnet.
    franjo

  • Das Problem ist das er bis zur Rente in 1,5 Jahren von der Schweiz Arbeitslosengeld bezieht was 60% seines damaligen Gehalts entspricht und er sich weigert sein Gehalt offen zu legen, er hat uns auch nie verraten wie viel Geld er verdient und meinte immer es reicht gerade so zum leben, und den Rest braucht er für seine Rente...



    Kann ich also erst einen Antrag stellen wenn er in Rente geht und muss solange einen Kredit aufnehmen ?

  • Du kannst - sobald Du an der FH eingeschrieben bist, den BAföG-Antrag stellen.
    Du solltest Deinem Vater die Bafög-Einkommenserklärung (Formblatt 3) zum Lesen, Ausfüllen und Unterschreiben vorlegen.


    Und solltest Du bei der Antragstellung darauf hinweist, daß Dein Vater das Formblatt 3 nicht unterschreiben will und auch nicht die geforderten Nachweise vorlegen will, dann wird sich das STW schon darum kümmern.
    Hinweis: So lange er sich weigert die Unterlagen dem STW die Einkommensnachweise vorzulegen wird ihm unterstellt, daß er Deinen Unterhalt für das Studium problemlos aufbringen kann. Dann würdest Du BAföG bekommen. Das Verfahren ist etwas kompliziert. Und die Dir als Vorausleistungen gezahlten Beträge würde sich das STW von Deinem Vater erstatten lassen. Und dabei sind die STW´e nicht zimperlich.:mad:
    Das Verfahren nennt sich "Vorausleistungen gem. § 36 BAFöG". Dazu wurde schon reichlich geschrieben.
    Nutze hier im Voraus die Suchmaschine.


    franjo

  • Wer soll Dir Dein Studium denn finanzieren, wenn nicht Du selbst oder Dein Vater?:eek:
    Und wie Sandy_71 schon zutreffen schrieb...


    Man kann Vieles erfragen, doch die entscheidenden Antworten muss man sich selber geben.

    Mit den eventuellen Konsequenzen (keine Weihnachtsgeschenke und Geburtstagsgrüße) müssten Dein Vater und Du für die Zeit des Studiums selber klar kommen. Stimmt, es wird eine harte Zeit.


    Doch die blödsinnige Argumentation einer vermeintlichen Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit nach dem Motto: „Man kann es ja ´mal versuchen“, ist nicht nur den BAföG-Ämtern sehr gut bekannt und reicht dort nicht einmal mehr zu einem mitleidigem Grinsen.:confused:

    franjo