Hallo liebe Leute,
Ich habe ein paar Fragen, die ich ohne Eure Hilfe leider nicht vollständig klären kann.
Informiert zu dem Thema habe ich mich auf den üblichen Internetseiten, leider gehen diese mit Beispielen gar nicht oder nur sehr sporadisch auf "Sonderfälle" ein.
Zunächst ein paar Fakten zu meiner Situation:
- Alter: 27
- Eltern: geschieden
- Wohnsituation: seit Herbst `13 mit Lebenspartner/in zusammenlebend, davor mit Vater.
- Mietkosten: 250Euro + Strom + Gas
- Vergütung ab April'14: 450€ Brutto
Lebenslauf in Kurzfassung:
- Abitur `06,
- ab '06 erstes Studium ohne Abschluss
- ab '09 zweites Studium ohne Abschluss
- '12- Juli'13 - Berufsvorbereitende Maßname
- seit Oktober'13 Praktikum
- ab April'14 Ausbildung
Nun zu meinen Fragen:
[INDENT]1. Die erste und wohl wichtigste Frage die sich mir stellt, ist folgende: Bin ich bei meinen Eltern noch unterhaltsberechtigt bzw. sind sie mir Unterhaltspflichtig?
- Ich finde dazu einfach keine eindeutige Regelung. Mal heißt es bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, dann kann man sein Recht auf Unterhalt verlieren, dann heißt es wieder nur bis zum 25ten, 26ten oder auf 27ten Lebensjahr.
2. Inwiefern ist mein/e Lebenspartner/in mir gegenüber unterhaltspflichtig?
- Selbst noch in der Ausbildung, Bruttoverdienst knapp über der 1070€ Freibetragsgrenze. Zählt hier Brutto- oder Nettoeinkommen? Angenommen es wären 100€ über dem Freibetrag, würden mein Bedarf dann um 50% also 50€ sinken?
3. Darüber hinaus wüsste ich noch gern, ob meine Rechnung zwecks Bestimmung des Bedarfes, gemäß des Falles ich würde bei niemandem unterhaltsberechtigt sein, wie folgt korrekt ist:
Grundbedarf: 348,00€
Mietpauschale: 149,00€
Ticket Öffentliche: 46,00€
Gesamtbedarf: 543,00€
- Bei meinem Bruttoverdient von 450€ hätte ich Netto ca. 350€. Somit ergäbe sich dann nach meiner Rechnung eine Unterstützung von 543€ - 350€ = 193€ durch die Agentur. Wäre dies korrekt?
- Angenommen ich müsste das Einkommen des Partners anrechnen, es läge 100€ über dem Freibetrag, wäre die mir gewährleistete Unterstützung dann 553€ - 50€(anzurechnendes Einkommen) - 350€ = 143€ durch die Agentur?
4. Werden Strom- und Gastkosten gar nicht berücksichtigt? Denn das wäre doch dann ein Riesenvorteil wenn diese in den Warmmietkosten integriert sind!?
[/INDENT]
Ich hoffe ich finde hier Rat, freue mich über jedwede Resonanz.
Liebe Grüße,
Sluggish