Hallo,
kurz zum Sachverhalt:
Ich habe meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten absolviert und dann habe ich mein Abi nachgeholt (11., 12. und 13. Klasse). Nun studiere ich im ersten Semester Jura.
Meine Eltern haben meine erste Ausbildung bereits reichlich finanziert, dies können sie mir jetzt leider nicht mehr bieten, da mein jüngerer Bruder sich nun in der Ausbildung befindet und sich die finanzielle Situation meiner Eltern im Vergleich zum Kalenderjahr 2011 verändert hat. Zudem wohne ich nunmehr nicht mehr bei meinen Eltern. Alleine mit einem 400,- Euro-Job kann ich gerade mal meine Miete begleichen. Ich habe bereits BAföG beantragt, der Ablehnungsbescheid hat nicht lange auf sich warten lassen. Woher weiß ich denn ob meine Eltern mir ggü noch Verpflichtet sind?
Würde dann nämlich entsprechend einen Antrag auf Vorausleistung stellen wollen...