Anspruch auf BAföG? Unterhaltsanspruch ggü Eltern?

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  • Hallo,


    kurz zum Sachverhalt:


    Ich habe meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten absolviert und dann habe ich mein Abi nachgeholt (11., 12. und 13. Klasse). Nun studiere ich im ersten Semester Jura.
    Meine Eltern haben meine erste Ausbildung bereits reichlich finanziert, dies können sie mir jetzt leider nicht mehr bieten, da mein jüngerer Bruder sich nun in der Ausbildung befindet und sich die finanzielle Situation meiner Eltern im Vergleich zum Kalenderjahr 2011 verändert hat. Zudem wohne ich nunmehr nicht mehr bei meinen Eltern. Alleine mit einem 400,- Euro-Job kann ich gerade mal meine Miete begleichen. Ich habe bereits BAföG beantragt, der Ablehnungsbescheid hat nicht lange auf sich warten lassen. Woher weiß ich denn ob meine Eltern mir ggü noch Verpflichtet sind? :( :confused: Würde dann nämlich entsprechend einen Antrag auf Vorausleistung stellen wollen...

  • Was mussten denn deine Eltern in der Lehre noch finanzieren? Du hast dein Lehrlingsgehalt gehabt und das hat ja wohl den größten Teil der Kosten gedeckt.
    Wenn du nach deiner Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet hättest, könntest du elternunabhängig gefördert werden.
    Allerdings als RA-Fachangestellte jetzt Jura zu studieren, da ist wohl ein Zusammenhang, also setzt euch gut mit den Konsequenzen eines Vorausleistungsantrages auseinander.
    Der wird, glaube ich, nämlich nicht durchgehen.

  • Hallo Sandy,


    zum einen haben mir meine Eltern meine Fahrkarte, welche weitaus über 100,- Euro gekostet hat, jeden Monat finanziert. Dazu kommen Nachhilfestunden und Lehrbücher. So viel blieb mir dann doch nicht übrig. Sie haben mir auch meine Miete und anfallende Lebenshaltungskosten finanziert, während ich mein Abitur nachgeholt habe. Ich beantrage auch nur deswegen BAföG, weil sich die finanzielle Situation meiner Eltern in den vergangen Jahren verschlechtert hat und sie mich nicht mehr unterstützen können. Beim BAföG Antrag muss man die finanzielle Situation des vorletzten Kalenderjahres angeben. Wie gesagt, heute sieht es anders aus wie früher.


    Danke für deine Antwort.

  • ....
    Ich beantrage auch nur deswegen BAföG, weil sich die finanzielle Situation meiner Eltern in den vergangen Jahren verschlechtert hat und sie mich nicht mehr unterstützen können. Beim BAföG Antrag muss man die finanzielle Situation des vorletzten Kalenderjahres angeben. Wie gesagt, heute sieht es anders aus wie früher.


    Danke für deine Antwort.


    Hallo,
    dann empfehle ich als Suchwort Antrag auf Aktualisierung.
    /SARKASMUS ON
    Dadurch werden deine Eltern nicht belastet, sondern wenn Du Pech hast, musst Du alles zurückzahlen.
    /SARKASMUS OFF


    dms