Ich habe im Mai 2013 Wohngeld beantragt, im Moment warte ich noch auf die Entscheidung wegen dem von mir eingelegten Widerspruch. Kann ich jetzt einfach für 2014 einen neuen Antrag stellen?
Neuer Antrag bei laufendem Widerspruch
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Du musst zur Fristwahrung einen neuen Antrag stellen.
Denn sollte Deinem Widerspruch statt gegeben werden, dann würde die Anschlussförderung fehlen.Es genügt, wenn der Antrag formlos mit dem Zusatz gestellt wird, daß dieser Antrag zur Fristwahrung gestellt wurde und Du mit einer Entscheidung nach dem lfd. Rechtsstreit/Widerspruchsverfahren einverstanden bist. Trotzdem solltest Du die erforderlichen Unterlagen schon "sammeln". Ein Gerichtsverfahren kann dauern!
franjo