Hallo,
beim elternunabhängigen BAföG heisst es ja, dass es an die Unverzüglichkeit gebunden ist, also müsste bei einem Fachrichtungswechsel wohl gleich im anschliessenden Semester der neue Studiengang angefangen werden. Wie ist es nun, wenn auf einer Universität nach dem ersten Semester direkt nach der Vorlesungszeit und nocheinmal vor dem Ende der Semesterferien die Klausuren abgehalten werden. Auf der Uni gibt es die Vorgabe, dass man nach dem ersten Semester eine gewisse Anzahl an ECTS-Points erreicht haben muss, ansonsten erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studiengang, so dass man nur noch durch einen Fachrichtungswechsel auf dieser Hochschule weiterstudieren kann. Angenommen die vorgegebene Anzahl an ECTS-Points wird auch mit der Prüfung die zum Ende der Semesterferien stattfindet nicht erreicht, man wird exmatrikuliert und kann das Sommersemester in diesem Studiengang nicht belegen. Auch gibt es keine besonders tollen Studiengänge, die im Sommersemester als Erstsemester belegt werden können.
Wäre die Unverzüglichkeit im Rahmen des elternunabhängigen BAföGs gegeben, wenn man sich dann erst zum nächsten Wintersemester in einen anderen Studiengang einschreibt und diesen im ersten Semester neu anfangen muss?
Ich glaube nicht, dass die Prüfungen so schnell ausgewertet werden können, dass bereits vor Beginn des 2. Semesters endgültig feststeht ob man nun darin bleiben kann oder nicht Also wäre man ja dann im Falle des Nichterreichens der Punkte, wenn auch nur kurz, im Zweiten Semester eingeschrieben gewesen, sodass bei einer Exmatrikulation als nächstes unverzüglich dann zum 3. Semester weiterstudiert werden muss?
Kennt Ihr euch da besser aus als ich und könnt mir sagen wie das mit dem BAfög dann aussieht?
Danke schonmal!