Hallo liebe User,
befinde mich zur Zeit in einer Berufsausbildung (das 2. Lehrjahr hat im September begonnen), war leider mit dem BAB-Antrag etwas spät dran.
Habe nun BAB beantrag und dies auch bewilligt bekommen.
Nach durchsicht des Bewilligungsbescheites habe ich im internet recherchiert und mir ist aufgefallen, dass deren Ihre berechnung mehr als falsch ist.
Weiß nun nicht, ob ich mir jenes autodidaktisch angeeignetes falsch interpretiere oder irgendwie doch falsch gerechnet habe.
Wäre super, wenn ihr mal nen Blick drüber werfen könntet und mir schreiben, ob das verfasste und formulierte von mir, so seine Richtigkeit hat.
Wäre euch sehr dankbar!
Nur zur Info:
Bin 27 Jahre, verheiratet, 1Kind.
habe kein weiteres einkommen außer Ausbildungsvergütung, wohne mit meiner Ehefrau und derren Tochter in einer Eigenen Wohnung, meine Frau hat auch kein weiteres Einkommen, das einzigste was sie bekommt ist zur Zeit ALG2, Kindergeld und Kindesunterhalt von dem Vater ihrer Tochter.
Mein Vater ist unbekannt verzogen (= Kein Kontakt), meine Mutter kann keinen Unterhalt für mich bezahlen, da einkommen zu gering.
Hoffe das alles weitere, wie Fahrkosten, Fahrweg, Ausbildungsvergütung...etc. für euch aus meinem Schreiben hervorgeht.
Hier die vom Arbeitsamt aufgestellte Berechnung des BAB:
Zeitraum vom:
01.10.2013
Zeitraum bis:
28.02.2015
Bedarf für den Lebensunterhalt:
572,00
Bedarf für Fahrkosten und sonstige Aufwendungen:
163,67
Gesamtbedarf:
735,67
Einkommen Azubi (Anm. 1):
493,23
Einkommen Eltern:
0,00
Einkommen Ehegatte/Lebenspartners:
0,00
Höhe BAB:
242,00
(es wurde noch ein berechnungszeitraum vom 01.09.2013 bis 30.09.2013 seperat Vermerkt, doch diesen habe ich ufgrund der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt)
Liebe Grüße
euer Andy
Nun zu meinem Schreiben:
Nachdem ich Ihnen gestern Abend eine E-Mail zukommen ließ, habe ich nochmals recherchiert, was mir denn laut Gesetzessprechung zusteht und ob und wenn ja, inwiefern Ihre aufgestellte Berechnung Falsch sein könnte.
Ich bin auf folgendes Ergebnis gekommen:
Da die Einkommensberechnung beim BAB an das BAföG angelehnt ist, werden mir eigentlich die Werbungskosten- und die Sozialpauschale in Hohe von 21,5% zugesprochen.
Zudem ist leider der Freibetrag, der bei zwingend notwendiger auswärtiger Unterbringung in Höhe von 52€ nicht berücksichtigt.
Komme anhand meiner Berechnung unter Berücksichtigung der Gesetzessprechung:
617€ Brutto (Lehrgehalt 2. Lehrjahr) x 12 Monate = 7404€ Brutto
642€ Brutto (Lehrgehalt 3. Lehrjahr) x 6 Monate = 3852€ Brutto
Verdienst der 12 Monate und 6 Monate Addiert = 11256€ Brutto
Hier wiederum berechne ich den Monatsdurchschnitt in Anbetracht der 18 Monate = 625,33 €
Davon gehen nun die Sozialkostenpauschale in Höhe von 21,5% des durschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens der 18 Monate ab:
Also 625,33€ -21,5%
= 490,88€
Und nun gehen die Werbungskostenpauschale und der „Freibetrag bei zwingend notwendiger auswärtiger Unterbringung“ in Höhe von 52€ ab (da ich die Höhe von der Werbungskostenpauschale leider NOCH nicht kenne, rechne ich nur mit dem Freibetrag):
Also 490,88€ - 52€ Freibetrag
= 438,88€
Also laut dieser Rechnung hätte ich ein Einkommen von 438,88€ (ohne Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale) und nicht wie von ihnen errechnet ein Einkommen von 493,23€
_____________--------_______________
In der Berechnung „Fahrkosten und sonstige Aufwendungen“ ist ihnen auch ein Berechnungsfehler unterlaufen:
Denn der Fahrweg von Zuhause bis auf die Arbeit (Ausbildungsbetrieb) beträgt der Hin- UND Rückweg : 34,2km
Bei dem Fahrweg von Zuhause bis in die Berufsschule beträgt der Hin- UND Rückweg: 51,8km
Das wäre (um als Beispiel den momentan laufenden Monat November 2013 zu nehmen):
Insgesamt 11 Arbeitstage bzw. 11 Hin- UND Rückfahrten von Zuhause in den Ausbildungsbetrieb
Und 10 Schultage bzw. 10 Hin- UND Rückfahrten von Zuhause in die Berufsschule
Da ich laut § 63 Abs. 3 vom SGB3 die „Benutzung mit sonstigen Verkehrsmitteln“ in Anspruch nehme, indem ich mit meinem eigenen KFZ die Wegstrecke bewältige,
wird mir laut §5 Abs. 1 vom Bundesreisekostengesetz eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt.
Anhand von dieser Berechnung:
34,2km x 11 Arbeitstage x 0,20€ = 75,24€
51,8km x 10 Schultage x 0,20€ = 103,60 €
Würden mir im Monat November 2013 Fahrtkosten in Höhe von 178,84€ zustehen und nicht wie von Ihnen Errechnet 163,67€
Ferner wurde auch laut § 68 SGB3 (sonstige Aufwendungen) die Pauschale für Lernmittel in Höhe von 8€ mtl. und die Pauschale für Arbeitskleidung in Höhe von 11€ mtl. nicht gewährt.
Zudem noch eine evtl. Pauschale für Fernunterricht in Höhe von 16€ mtl.
Also 178,84€ Fahrkosten + 8€ Lernmittelpauschale + 11€ Pauschale für Arbeitskleidung + 16€ Pauschale für Lernmittel
= 213,84€
Käme somit auf einen Betrag von 213,84€ in der Spalte „Fahrkosten und sonstige Aufwendungen“.
______________------------------__________________
Wollte nun hier nochmals, in der Gefahr, dass ich mich wiederhole, die noch nicht überwiesene November 2013 Zahlung ansprechen, also für den Momentan laufenden Monat.
Wann werden sie diesen denn auf mein Konto überweisen?
Seien sie so nett und geben mir bitte innerhalb der nächsten Tage bescheid, ob sie eine neue Berechnung anhand meiner Recherche vornehmen werden, oder ob denn doch ein schriftlicher Einspruch von nöten sein wird, denn ich muss mich ja schließlich an die 4 wöchige Frist halten.
Somit verbleibe ich mit freundlichsten Grüßen und in der Hoffnung auf baldige Antwort
Andreas N.