BAfÖG statt Unterhalt?

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  • Hallo zusammen!


    Meine Freundin (22) steht vor folgendem Problem:


    Sie studiert Grundschullehramt (Erststudium, gleich nach Abi begonnen), kommt jetzt ins dritte Semester, lebt alleine in einer Ein-Zimmer-Wohnung und hat geschiedene Eltern. So wie wir das Gesetz verstehen, sind ihr also beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.
    Ihre Mutter kommt dem auch problemlos nach, nur ihr Vater zahlt sehr unregelmäßig und in letzter Zeit gar nicht mehr (nicht weil er nicht dazu fähig wäre - einfach weil er ein Mistkerl ist!) Meine Freundin hat also große finanzielle Probleme im Alltag, da der Unterhalt der Mutter (+ Kindergeld) gerade einmal die Kosten für die Wohnung u. Lebenshaltung (Lebensmittel, Handy, etc.) abdeckt. Alles was dann extern hinzukommt (Bücher, Semesterfahrkarte, privater "Luxus", etc.) ist nur schwer zu bezahlen.


    Meine Freundin war daraufhin neulich bei einer Familienanwältin, um ihren Unterhaltsanspruch bei ihrem Vater geltend zu machen.
    Die Anwältin war nicht nur überaus unfreundlich, sondern speiste meine Freundin mit folgendem ab:
    Sie meinte, meine Freundin habe keinen Unterhaltsanspruch. Sie sei volljährig und würde aus freiem Willen nicht mehr bei einem Elternteil wohnen, also sei es ihr Problem, wie sie an die ihr monatlich zustehenden 607€ käme. Außerdem hätte sie die Pflicht, nahe am Studienort zu wohnen (Anmerkung: Sie wohnt ca. 10km entfernt...). Sie solle BAföG beantragen, aber eine Unterhaltsklage gegen ihren Vater werde sie als Anwältin nicht einreichen, das sei "nicht rechtens".


    So, da waren wir natürlich beide erst einmal total baff, da wir das so nicht erwartet hatten.
    Die Fragen, die ich hiermit an euch User weitergeben möchte, liegen damit ja auf der Hand:
    - Warum sollte meine Freundin keinen Anspruch auf Unterhalt haben, nur weil sie alleine wohnt?
    - Kann man eine volljährige Studentin dazu zwingen, BAföG zu beantragen oder "Pech gehabt"?
    - Was soll das mit dem "nahe am Studienort"... wie viele Leute wohnen deutlich weiter weg von ihrem Studienort, weil es oft einfach nicht anders geht? Das ist doch totaler Quatsch?!
    - Damit sie BAföG erhalten würde, müsste der Vater seine Finanzen offen legen. Das wird er aber nicht tun. Damit würde meine Freundin auch kein BAföG erhalten. Kann es in einem Sozialstaat angehen, dass sie dann die Gelackmeierte ist, nur weil ihr Vater sich weigert, seiner Pflicht und Verantwortung nachzukommen?



    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus bei allen, die dazu etwas sagen können.


    Gruß,


    Sebastian i.A. meiner Freundin ;)


    PS.: Für alle Antworten wären sichere Quellen hilfreich, schließlich ist das die Grundlage für weiteres Handeln.

  • BAföG geht vor Unterhalt.
    Deiner Freundin ist es zuzumuten, zunächst BAFöG zu beantragen.
    Der Vater muß den Einkommensteuerbescheid dem BAföG-Amt vorlegen. Nicht seiner Familie bzw. Tochter mit Freund.:eek: Er kann das Formblatt mit der Einkommenserklärung auch unabhängig vom Antrag zum Studentenwerk schicken.


    Zu den sonstigen Äußerungen der Anwältin kann und werde ich hier nichts sagen und schreiben.


    Deine Freundin soll BAFöG beantragen und in der Zwischenzeit informiert Euch hier im Forum unter dem Begriff "Vorausleistungen".


    franjo

  • Hallo,
    ich finde die hier (sehr subjektiv und unvollständig) beschriebenen Aussagen
    seitens RA'in durchaus nicht verkehrt.
    Leider fehlen hier einige Informationen.


    Andererseits können die Eltern ja auch Kost und Logis anbieten.


    dms

  • @ Angebot "Kost + Logie" durch die Eltern.
    Ein Unterhaltsanspruch für Schüler, Studis und sonstige mittellose :eek: Kinder etc. besteht auf jeden Fall. Das hat nichts mit der Volljährigkeit zu tun. Ich vermute, daß SUnic Freundin einen Teil der anwaltlichen Informationen nicht richtig verstanden und/oder verarbeitet haben.


    OK, die Eltern sind frei in der Wahl der Unterhaltserbringung.
    Und nirgendwo steht geschrieben, daß der Unterhalt in Form einer Geldrente zu erbringen ist.


    Wenn die Eltern ihren Unterhalt in Form von "Kost und Logie" anbieten und das Kind den Unterhalt in Form einer Geldrente fordert, dann müßte vor dem Familiengericht das "Unterhaltsbestimmungsrecht" geklärt und geändert werden. Und dabei wird immer verd*** viel schmutzige Wäsche gewaschen.


    Deshalb sollte ein BAFöG-Antrag gestellt werden und, falls Probleme auftreten, das BAföG-Amt bemühen!


    franjo

  • Hallo franjo, vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Im Sinne des Vorausleistungsverfahrens bedeutet dies also für meine Freundin, dass sie damit zuerst BAföG vorgeschossen bekommt, das sich das Amt aber im Falle des Unterhaltsanspruchs (beide Eltern verdienen ja genug, der Vater hat nur kein Interesse daran, seinen Pflichten nachzukommen) von den Eltern wieder zurückholen würde?
    Oder kürzer: Das Amt erklagt sich stellvertretend den Unterhalt, der meiner Freundin gerade vorenthalten wird, und deckt somit die vorgeschossene Unterstützung - sprich, meine Freundin müsste im Idealfall auch keinen Teil von diesem Geld zurückzahlen?


    Vielen Dank schon mal für diesen wichtigen Hinweis. Unterhaltsrecht/etc. ist wirklich eine recht komplizierte Angelegenheit. Leider, auch wenn die RA'in anscheinend Recht hatte, hat sie uns auf solche Möglichkeiten nicht verwiesen.
    Natürlich war uns bewusst, dass der Vater nur der Behörde seine Finanzen offenlegen muss, nicht uns. Nichtsdestotrotz wird er das wahrscheinlich nicht tun wollen.


    Gruß,


    Sebastian

  • Ja, so ungefähr wird es sich abspiel.
    Nur, das STW wird nicht - nur aufgrund der blauen Augen ;) Deiner Freundin - Geld überweisen.
    Zuvor werden die Eltern angehört und befragt, weshalb sie nicht zahlen und ob die Ausführungen Deiner Freundin stimmen.


    Hinweis: Deine Freundin soll nicht privat gegen die Eltern klagen! Falls sie es tut, wird sie bis zum Urteil immer noch kein Geld haben.
    Und sollte sie irgendwann ein Urteil erstritten haben und es wurde die Zahlungspflicht der Eltern festgestellt, hat Deine Freundin immer noch kein Geld. Und ein Unterhaltsstreit durch alle Instanzen... am Ende hat Deine Freundin das Studium beendet (oder ist verhungert) und die Eltern sind Pleite bzw. haben sonstwie kein Geld mehr. Und Geld vom Gericht gibt es nicht!


    Deshalb auch mein Hinweis auf die Vorausleistungen. Das bedeutet, der Staat, vertreten durch das STW, geht in Vorleistung und wird anschließend versuchen, das Geld von den Unterhaltspflichtigen (Eltern) einzufordern, tw. mit Lohnpfändungen usw.
    Da haben die BAFöG-Ämter ganz andere Möglichkeiten als Anwälte und sonstige Behörden! ;)


    Tipp: Deine Freundin soll bis spätesten Montag noch einen formlosen BAFöG-Antrag stellen. Sie kann den Antrag bei jeder Sozialbehörde einwerfen. Besser wäre es natürlich, wenn sie am Montag noch zum örtlichen BAFöG-Amt oder zum STW geht.
    BAföG wird ab Eingangsmonat gezahlt, und zwar immer für den ganzen Monat!
    Antragstellung am Dienstag würde bedeuten, knapp 600 € verloren!:)


    franjo

  • ...


    Hinweis: Deine Freundin soll nicht privat gegen die Eltern klagen! Falls sie es tut, wird sie bis zum Urteil immer noch kein Geld haben.
    Und sollte sie irgendwann ein Urteil erstritten haben und es wurde die Zahlungspflicht der Eltern festgestellt, hat Deine Freundin immer noch kein Geld. ....


    kleine Ergänzung: Wer klagt, sollte sich auch der Kosten und des Risiko's, auf den Kosten sitzen zu bleiben, bewußt sein.


    dms