Hallo,
angenommen, am 15.5.2011 (Beispiel) wurde ein Bafög-Antrag persönlich abgegeben. Am selben Abend stellt der Antragsteller fest, dass er eine erhebliche Summe bei seinem Vermögen nicht angegeben hat, allerdings nicht vorsätzlich.
Ist es möglich, den Antrag am nächsten Tag ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, ohne dass eine Strafe zu erwarten ist?
Verbleiben die Unterlagen beim Bafög-Amt oder darf der Antragsteller diese wieder mitnehmen?